Zustellung Terminsbestimmung - Löschung Insolvenzvermerk - Termin morgen

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe ein Problem und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Versteigerungstermin ist blöderweise schon morgen um 9 Uhr.

    Ich habe gerade nochmal die Terminsakte für morgen durchgesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass der im Grundbuch nach dem Zwangsversteigerungsvermerk eingetragene Insolvenzvermerk zwischenzeitlich wieder gelöscht wurde. Das Insolvenzverfahren läuft wohl noch, möglicherweise hat der Verwalter das Grundstück freigegeben. Eine Mitteilung durch den Insolvenzverwalter an uns ist nicht erfolgt. Die Terminsbestimmung für den Termin morgen wurde jedoch versehentlich noch an den Verwalter und nicht an den Schuldner zugestellt. Auch daraufhin hat sich der Verwalter nicht bei uns gemeldet.

    Ich muss noch dazu sagen, dass der Schuldner unter Betreuung steht, das heißt, die Zustellung hätte dann wohl an die Betreuerin erfolgen müssen.

    Kann ich den Termin morgen trotzdem durchführen oder muss ich ihn aufheben, weil die Zustellung den Schuldner bzw. die Betreuerin hätte erfolgen müssen? Könnte die Betreuerin evtl. das Verfahren noch genehmigen, so dass ich den Termin doch durchführen kann?

    Ich hoffe, ich hab alles vollständig dargestellt. Bin grad a bisserl ratlos. Wäre super, wenn sich noch jemand melden würde. Vielen Dank!

  • doofe konstellation -.- (wir haben wegen solcher geschichten unser gba gebeten, uns für alle eintragungen ne nachricht zu schicken, das klappt auch)

    ich fürchte, du musst ihn grds. aufheben, es sei denn der schuldner -ggfs. vertr. durch den Betreuer- genehmigt gem. §43 II ZVG
    die zustellung hätte jedenfalls an den betreuer gehen können; an den Schuldner wäre genauso möglich gewesen, wenn er nicht geschäftsunfähig ist (hat ja mit der betreuung nur begrenzt was zu tun) (zumindest solange der Betreuer nicht vertretend aufgetreten ist wg. 53 ZPO)

    Also: Betreuer anrufen und ihn fragen, ob er das Verfahren nicht genehmigt; kann gut sein, dass er es mit trägt (insb. wenns n berufsbetreuer ist), ist auf jeden Fall n Versuch wert!

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • wie JoansDong: Wenn der Betreuer das genehmigt, kannst du den Termin durchführen. Sonst musst du aufheben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • ... (wir haben wegen solcher geschichten unser gba gebeten, uns für alle eintragungen ne nachricht zu schicken, das klappt auch)...

    Erschreckend, wenn man trotz § 19 Abs. 3 ZVG das GBA noch gesondert bitten muss.
    Schön, dass es aber klappt.

    Hier geht es leider auch gelegentlich unter, insbesondere wenn es sich um Eintragungen handelt, welche in der Zuständigkeit der Grundbuchführer liegen.

  • Auch wenn es für diesen Termin jetzt zu spät ist: Da aus dem SV nicht ersichtlich ist, wann die Löschung erfolgt ist, wann die Zustellung war und insbesondere was der Grund für die Löschung war (kann ja auch ein Vrsehen des GBA sein, zB falsches GB-Blatt erwischt), kann der Termin mE nicht aufgehoben werden. Und wenn die Löschung zu Recht war (wovon man zwar ausgehen muss, aber das genügt mE eben nicht für eine Terminsaufhebung, muss man haltforschen), muss geklärt werden, was der Grund war. Wenn es eine Freigabe durch den Verwalter war, wäre zu klären wann die erfolgt ist, bzw. richtig, sie wirksam geworden ist, nämlich durch Zugang beim Schuldner als empfangsbedürftige Willenserklärung. War das erst nach der Zustellung an den Verwalter, ist doch alles gut. War es davor, wie die Vorredner.
    Also nicht so schnell mit Terminaufhebungen. Verwalter anrufen, aufklären lassen und ggf anmeckern, warum es nicht mitgeteilt wurde.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nachtrag: Mir hat mal ein Verwalter geschrieben, warum er denn noch Zustellungen bekommt, er hat schon am xx.xx.xx (so knapp über 1,5 Jahre her) die Freigabe erklärt. Seit dem hatte er kommentarlos den Wert und 2x TB angenommen. Ich meine, die 2. TB war dann Grund für die Nachfrage :wall:.

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  • So, da bin ich wieder. Erst mal vielen Dank an Euch alle für die schnellen Antworten!

    Ich habe den Termin heute tatsächlich aufgehoben, nachdem ich die Betreuerin in der Früh nicht mehr erreicht habe.

    Und hier in meinem Fall trifft das GBA keine Schuld, da waren wir schon selbst schuld. Das GBA hatte nämlich eine Eintragungsmitteilung geschickt. Die ist nur blöderweise irgendwo in den Akten verschwunden und mir ist es bei der Terminierung leider nicht aufgefallen.

    In meinem Fall handelte es sich tatsächlich um eine Freigabe des Insolvenzverwalters. Die Löschung des Insolvenzvermerks war bereits im Herbst 2015, also sicher vor der Zustellung meiner Terminsbestimmung. Wann die Freigabe durch Zustellung an den Schuldner tatsächlich wirksam wurde, weiß ich jetzt nicht. Aber die Löschung des Insolvenzvermerks wurde durch das Insolvenzgericht veranlasst, die sollten das doch eigentlich geprüft haben, oder?


  • ..., die sollten das doch eigentlich geprüft haben, oder?

    Nicht zwingend. Es kam schon vor, dass der Insolvenzverwalter die Post zur Löschung und an den Schuldner gleichzeitig rausgeschickt hat.

    Du hättest den Termin auch durchführen und Verkündungstermin bestimmen können (und natürlich die Bieter vor der Gebotsabgabe hierüber informieren). Die Betreuerin kann ja noch genehmigen und wäre ev froh, den Schuldenverursacher (zB Hausgeld) los zu sein. Jetzt laufen die Schulden weiter auf.

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  • Das hatte ich auch kurzzeitig überlegt. Aber auch das hätte ich lieber vorher mit der Betreuerin abgesprochen. Das war heute Früh in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich. Und von daher hab ich mich dann für die Terminsaufhebung als sicherste Variante entschieden.

  • Ob das das Sicherste war, darüber kann man streiten (müssen wir aber nicht, war nur eine Anmerkung).

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  • Erschreckend, wenn man trotz § 19 Abs. 3 ZVG das GBA noch gesondert bitten muss.

    Das ist bei uns ein Riesenproblem, ich habe die Grundbuchführer schon etliche Male mündlich und schriftlich freundlich und wütend gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die K- und L-Abteilung Nachrichten erhält. Da ich auch Grundbuchsachen bearbeite, weiß ich, das man auf den Vermerk in Abt. II nicht achtet, ich habe schon selber versäumt entsprechende Mitteilungen zu veranlassen.
    Ich behelfe mir schon mal damit, dass ich in die Grundakte einen roten Zettel mit Hinweis auf K- bzw. L-Verfahren pappe.
    Bei den Grundbuchführern sind bisher alle Vorhaltungen weitgehend wirkungslos verpufft.

  • Vielleicht solltest du mal das böse Wort "Haftung" in den Mund nehmen. Hier sind es evtl. nur Kosten für den Termin, aber dem mD ist selten klar, dass auch sie für ihre Fehler im Zweifel finanziell geradestehen müssen.

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    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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