Welche Sicherheitsleistungen adäquat bei GbR-Gründung während ZVG?

  • Hallo,

    ich habe zwei Mandaten, die sich für ein ZVG-Objekt interessieren.
    Es wäre das erste Projekt dieser beiden und somit würde sich die Gründung der GbR während des ZVG-Termins anbieten, auch um etwaigen Nachweisen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung aus dem Weg zu gehen.

    Jetzt die Frage: Welche Sicherheitsleistungen bieten sich zu einem solchen Fall an? Ist beispielsweise eine Sicherheitsleistung per Scheck möglich, auch wenn die GbR selbst kein Konto hat?

    Ebenso die Frage hinsichtlich der Überweisung auf das Konto der jeweiligen Justizkasse. Besteht hier die Möglichkeit abweichende Kontoinhaber zuzulassen?

    Oder gibt es gar bessere Möglichkeiten eine Sicherheitsleistung in einem solchen Fall zu erbringen?

    Vielen Dank

  • Wenn die GbR einen Scheck bekommt, ist das natürlich möglich.
    Auch besteht die Möglichkeit, bei der Einzahlung im Verwendungszweck einen abweichenden Berechtigten mitzuteilen oder im Termin anzugeben, für wen die SL gelten soll (sofern der Einzahler dann anwesend ist).
    Dritte Option wäre dann noch die Bankbürgschaft.

    Geht alles.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • bankbürgsschaft halte ich für schwierig, weil die GBR ja (sinnvollerweise!) erst im Termin gegründet werden soll und der bürgschafts"nehmer" zum zeitpunkt der bürgschaft schon bestehen müsste (denke ich)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Die Bank kann ja bürgen, für wen sie will. Die Frage ist aber, ob die Bürgschaft, die schon eine GbR ausweist, für eine (dann ja andere) GbR, die erst im Termin und damit nach Bürgschaft gegründet wird, greift. Auch wenn das von der Bank so gemeint gewesen sein kann, kann das im Termin nicht belegt/nachgewiesen werden.

    Für mich am besten wäre die Überweisung unter Angabe, für wen das sein soll, entweder im Verwendungszweck (wenn der text langt, siehe oben) oder durch mündliche Erklärung des Kontoinhabers im Termin.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Auf Bundesbankschecks ist kein Aussteller angegeben. Sind gegen Bares bei fast allen Geschaeftsbanken zu bekommen. Das Konto bei der jeweiligen Geschaeftsbank muss dabei keineswegs auf die GbR lauten.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Überweisung hört sich gut an. Mal angenommen der Termin ist an einem Montag 9 Uhr. Wann wird üblicherweise das letzte Mal das Konto der Justizkasse überprüft, so dass die Eingangsbestätigung im Termin vorliegt?

    Hintergrund der Frage ist die die etwaige Nutzung von telegraphischen Überweisungen (Blitzüberweisungen).
    Wenn ich meinen Mandaten sage sie müssen spät. Freitag die Überweisung abschicken, dann wird das Geld auch noch Freitag gutgeschrieben. Das bringt jetzt natürlich nichts, wenn die Übermittlung der Eingangsbetätigung nicht bis 9 Uhr am Montag vollzogen wurde. :)

  • Wann wird üblicherweise das letzte Mal das Konto der Justizkasse überprüft, so dass die Eingangsbestätigung im Termin vorliegt?

    Angesichts der bundesweit unterschiedlichen Handhabung der Zahlungsabwicklung ist dies eine Frage, die zur Vermeidung von Problemen vorab mit dem betreffenden Gericht geklärt werden sollte. Vielfach ist noch eine zentrale Kasse zwischengeschaltet, was die kurzfristige Abfrage von Zahlungseingängen zumindest nicht beschleunigt.

  • Oder zumindest die Angabe des Bundeslands (wird öfter auch als wichtige Information weggelassen). In Hessen ist (mW landesweit) eine online-Prüfung (so denn die Hard- und Software klappt, hin- und wieder treten auch Leitungsprobleme auf oder Jukos hat eine Störung) nur bis Vortag 17 Uhr möglich. Und wenn die Leute Schlange stehen zum Bieten, ist noch die Frage, ob ich das zu prüfen habe, wenn kein Nachweis zur Akte gelangt.

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  • Blitzüberweisung ist immer so eine Sache. Wir können auch selbst Einsicht auf das Verwahrkonto nehmen. Theoretisch sehe ich Geld, das gebucht wurde, ohne dass ich schon eine Zahlungsanzeige habe. Aber es muss eben durch die Kasse schon gebucht sein. Einfach nur auf dem Konto sein, reicht nicht. Wenn das Geld verfügbar ist, doch schon drei oder vier Tage vor Termin überweisen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Man muss ja auch immer den Technikfaktor einbeziehen. Das kann eben schon mal sein, dass man doch nicht einsehen kann. Dann ist Pech. Genauso, wenn ich dafür im Termin keine Zeit habe. Dann ist auch Pech für den Bieter.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki




  • Es wäre das erste Projekt dieser beiden und somit würde sich die Gründung der GbR während des ZVG-Termins anbieten, auch um etwaigen Nachweisen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung aus dem Weg zu gehen

    Warum bietet sich nicht der Erwerb zu 1/2 Anteil an, damit würde man noch mehr Problemen - z. B. auch bei einer späteren Erbfolge - aus dem Weg gehen?

  • Weil es den Leuten frei steht, zu machen, was sie wollen. Sie müssen dann halt nur mit den Konsequenzen leben.

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