Hallo,
ich habe zwei Mandaten, die sich für ein ZVG-Objekt interessieren.
Es wäre das erste Projekt dieser beiden und somit würde sich die Gründung der GbR während des ZVG-Termins anbieten, auch um etwaigen Nachweisen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung aus dem Weg zu gehen.
Jetzt die Frage: Welche Sicherheitsleistungen bieten sich zu einem solchen Fall an? Ist beispielsweise eine Sicherheitsleistung per Scheck möglich, auch wenn die GbR selbst kein Konto hat?
Ebenso die Frage hinsichtlich der Überweisung auf das Konto der jeweiligen Justizkasse. Besteht hier die Möglichkeit abweichende Kontoinhaber zuzulassen?
Oder gibt es gar bessere Möglichkeiten eine Sicherheitsleistung in einem solchen Fall zu erbringen?
Vielen Dank