2 Versteigerungen aus Gesamtgrundschuld wegen dingl. Zinsen desselben Zeitraums

  • Gesamtgrundschuld lastet auf 2 Grundstücken.
    Erst wird die Versteigerung eines Grundstücks wegen dinglicher Zinsen (Teilbetrag für Zeitraum 01.01.13 - 31.12.2013) betrieben und durchgeführt. Im Verteilungstermin wurden auf den Zinszeitraum 01.01.2011 bis 30.09.2015 insgesamt 175.000,--EUR (Teilbetrag, insgesamt belief sich der Zinsanspruch für den Zeitraum 2011 - 2015 auf über 300.000,--) zugeteilt.

    Jetzt steht der Termin bezüglich des zweiten Grundstücks an. Betrieben wird aus dinglichem Anspruch nur hinsichtlich der Zinsen in Höhe von 28.000,--EUR (Teilbetrag) für Zeitraum 2013.

    Meine Frage: Muss ich mir Gedanken machen, ob der Gläubiger bei der Zuteilung aus dem 1. Verfahren evtl. auf diesen Zinsanspruch verrechnet hat und aus diesem jetzt gar nicht mehr betrieben werden kann? Brauche ich eine Erklärung der betr. Gl., wie die Zuteilung aus dem 1. Verfahren verrechnet wurde?

  • Na ja, es bischen rechnen musst du schon. Denn der Zinsanspruch erlischt ja mit Zuteilung. Also den Jahresbetrag der Zinsen errechnen und schauen, ob es reicht. Ich glaube es wird knapp. Bei 5 Jahren Zinsen 300.000,00 € sind 60.000,00 € pro Jahr. Macht bei ausgezahlten 175.000,00 € einen Rest für 2013 von 55.000,00 €. Da bleiben nur 5.000,00 € zum vollstrecken.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Du teilst zu, das ist "bindend". Da können die intern verrechnen wie sie wollen.

    Wurde nur ein Teilbetrag geltend gemacht oder hast du nur in dieser Höhe zuteilen können? Im letzteren Fall musst du rechnen, wie weit du kommst, im ersteren Fall wäre zu klären, wie die Minderanmeldung errechnet wurde (theoretisch wäre ja jedes Jahr 50% möglich).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich habe gerechnet und es kommt zum Glück hin. Der Gläubiger darf noch in der Höhe des Teilbetrages, aus dem er betreibt, vollstrecken. Daher werde ich den Termin ganz normal durchziehen.

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