Ich habe hier folgenden Fall:
Der KV überträgt seinen 1/2 Grundstücksanteil auf das mdj. Kind (13). Der KV ist nicht sorgeberechtigt. Der andere Anteil gehört der KM (allein sorgeberechtigt).
KM tritt im Vertrag für den Mdj. auf. Auf dem Grundstück lastet noch eine Grundschuld, diese wird zur dinglichen Haftung übernommen; persönliche Schuldner bleiben bestehen. Die Zuwendung ist auf den Pflichtteil anzurechnen, höchstens mit dem Wert der Zuwendung im Zeitpunkt des Versterbens der KV.
M.E. ist hier keine fam. Genehmigung erforderlich. Was meint Ihr ?