Was haltet ihr davon?
Ich habe einen KFB § 106 ZPO für I. und II. Instanz letztes Jahr im August erlassen.
Nun kommt jetzt ein Antrag nach § 104 ZPO von der Beklagtenseite, die 85 % der Kosten zu tragen haben, auf Erstattung von Reisekosten des UBV für die I. und II. Instanz.
Zum Fall:
Der Beklagtenvertreter ist Rechtsanwalt am dritten Ort. Er beauftragt zur Terminswahrnehmung einen RA am Wohnsitz der Beklagtenpartei.
Damals im KFB hat er keine Reisekosten geltend gemacht. Nur eine 1,3 VG, 1,2 TG + Auslagenpauschale und Mwst. für jeweils I. und II. Instanz.
Die Beträge habe ich so in die Ausgleichung genommen.
Nun kommen diese Anträge!! Kann ich das jetzt noch festsetzen nach § 106 ZPO oder 104 ZPO mit 85 % Kostentragung?
Gegenseite hat nur mitgeteilt, dass die Kosten bereits damals mitgeteilt wurden.
Und nun?