Fragen zu Bezirkswechsel und Praxisjahr

  • Hallo Ihr,

    1. Nur um sicher zu gehen, dass ich das richtig verstanden habe, wollte ich nochmal nachfragen, ob man später im Beruf den Bezirk oder auch das Bundesland einfach wechseln kann, indem man sich auf eine offene Stelle bewirbt oder ob man für jeden Wechsel prinzipiell einen Tauschpartner benötigt?

    2. Auch wollte ich noch fragen, ob man in der Praxisphase während des Studiums alle Bereiche einmal durchläuft oder ob man schon dort konkret einen Bereich zugeteilt wird und auch nach dem Studium dann in diesem Bereich tätig sein "muss" bzw. wird?

    Danke!

  • 1. In aller Regel klappt es nur mit einem Wechsel. Du kannst aber natürlich auch "kündigen" und dich woanders bewerben (zu den Erfolgsaussichten sage ich aber mal nichts.)

    2. Alle Bereiche.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Was meinst du mit Bezirk?
    Wenn du an ein anderes Amtsgericht in deinem OLG wechseln willst brauchst du auch eine freie Stelle und einen willigen OLG Sachbearbeiter.
    Es ist zwar einfacher als in ein anderes Bundesland zu wechseln aber wenn kein Tausch möglich ist kannst du auch wenn du Pech hast ewig warten.
    Meist klappt dann eher auf eine ausgeschriebene Verwaltungsstelle in den Oberbehörden, aber die gibt es ja meist nur in den größeren Städten.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Und wenn du den Wechsel des OLGs innerhalb eines BL meinst - auch hierfür gilt: Grundsätzlich (zumindest in BW :)) nur mit Tauschpartner.

  • Ich schließe mich der Frage an - ab wann ist es denn möglich zu tauschen, also erst nach der Probezeit?
    Ist es nicht sehr wahrscheinlich einen Tauschpartner zu finden, wenn viele bei dem OLG anfangen, bei dem die Bewerbung erfolgreich war, aber es nicht ihr eigenes Bundesland/OLG ist?

  • Um dir diese Frage zu beantworten, reicht ein kleiner Blick in die Stellenbörse hier im Forum. ;)

    Es kommt sicher auf das jeweilige Bundesland an, aber grundsätzlich sollte man sich darauf einstellen, LANGE in dem Bundesland zu bleiben, durch welches man eingestellt wurde. Den Dienst zu quittieren und sich dann in einem anderen Bundesland zu bewerben halte ich für gewagt. Es gibt angeblich "Abmachungen" zwischen einigen Bundesländern, dass sie sich nicht gegenseitig Rechtspfleger "klauen".

    Ob für den Tausch/Wechsel die Probezeit rum sein muss, weiß ich leider nicht..

  • Ist es nicht sehr wahrscheinlich einen Tauschpartner zu finden, wenn viele bei dem OLG anfangen, bei dem die Bewerbung erfolgreich war, aber es nicht ihr eigenes Bundesland/OLG ist?

    Kann sein, muss aber nicht. Es soll wohl durchaus Anwärter geben, die sich bewusst für ein anderes Bundesland als das Heimatland entschieden haben. Weil es zu Hause schlechtere Chancen zum Aufstieg gibt, wenige Anwärterplätze und noch weniger Plätze zur Übernahme im Anschluss. Eine schlechtere Bezahlung und Betreuung während des Studiums und im Nachhinein. Soll auch Fernbeziehungen geben, die somit beendet werden, wenn man zum Partner in das Land geht.
    Ich komme aus Sachsen. Bin aus mehreren Gründen hier, und möchte nach dem Diplom nicht wieder zurück nach Sachsen.
    Es gibt bei uns im Jahrgang wenige, aber doch einige, die ebenfalls aus den östlich gelegenen Ländern kommen, die definitiv nicht wieder zurück wollen, und andere die nicht vorhaben auf Dauer hier zu bleiben.

    Ich würde mich an deiner Stelle, nicht darauf versteifen.

  • Bei der Möglichkeit zu "kündigen" und ne Stelle in einem anderen BL anzunehmen (sofern vorhanden) darf man auch nie vergessen, dass es grundsätzlich eine Bleibeverpflichtung gibt und ggf. Bezüge zurückzuzahlen sind. Je nach dem wie das ganze abläuft. Aber im Auge behalten muss man das auch.

  • Zu kündigen und sich im Justizdienstdienst eines anderen Landes wieder einstellen zu lassen vergesst mal bitte ganz schnell.
    Da gibt es ein Abkommen zwischen allen Ländern das niemand jemanden einstellt der woanders gekündigt hat.
    Wenn es eine gut bezahlte Stelle in der freien Wirtschaft ist die du dein Leben lang machen willst oder nur noch in der freien Wirtschaft wechseln willst kann man das natürlich tun. Das rechnet sich durchaus wenn man jung ist, wenn man aber Rechtspfleger bleiben will sollte man sich mit seinem Bundesland anfreunden. Wenn der Wechsel klappt klappt er wenn nicht sollte darüber die Welt nicht untergehen. ;)

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  • Da gibt es ein Abkommen zwischen allen Ländern das niemand jemanden einstellt der woanders gekündigt hat.

    Nur aus Klugsch**ßinteresse: Gibt es dass auch schriftlich irgendwo?

    Sicher: in irgendwelchen Akten im JuMi, im Staatsministerium, beim Hauptpersonalrat. Aber nicht im Internet und nicht für die Öffentlichkeit.

  • Da gibt es ein Abkommen zwischen allen Ländern das niemand jemanden einstellt der woanders gekündigt hat.

    Nur aus Klugsch**ßinteresse: Gibt es dass auch schriftlich irgendwo?

    Und wenn es das nicht schriftlich gibt, die Länder halten sich dran. :teufel:
    Die ungeschriebenen Gesetze sind doch immer die die eingehalten werden. :wechlach:

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