Dass die Post das nicht zu entscheiden hat, war mir auch klar, allerdings haben die mich dadurch ziemlich verwirrt...
Also ist meine Zustellung durch Niederlegung wirksam, weil die Mitteilung gem. § 181 I 3 ZPO in der bei gewöhnlichen Briefen in meinem Fall üblichen Weise unter der Haustür durchgeschoben wurde.
Dann mach ich einen entsprechenden Vermerk und dann geht's weiter mit der Vollstreckung...
Werde allerdings die Post nochmal drauf hinweisen und fragen, aus welchem Grund das jetzt beim Postfach auch nicht ging...
Ich danke euch für die schnelle und kompetente Hilfe!