• Einmal von der Wahrscheinlichkeit des tatsächlichen Vorkommens abgesehen, was würdet Ihr veranstalten, wenn von einem (älteren ) Schuldner eine Eingabe in Sütterlin erfolgt?
    O.k, im Grundbuch wird wohl immer einer sitzen, der es noch rudimentär kann. Ist deutsch und keine Geheimschrift, bereitet bloß jede Menge Spaß und Aufwand.

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  • seufzen, jemanden suchen der mir helfen kann, wenn ich keinen find:
    mir n entsprechendes Alphabet herunterladen und "übersetzen"
    wenn es schön und genau geschrieben ist, sollte das relativ simpel gehen....ist es nur selten

    wenn es nicht simpel geht (weil "geschmiert") und/oder man ggfs. auch nur begrenzt zeit für diese sache hat (im Termin oder so) würde ich vermerken, dass die Eingabe nicht lesbar war/ist und daher nicht berücksichtigt werden kann, wie sonst auch wenn nicht lesbares zeug eingereicht wird (deutsch geschrieben, aber so sehr "geschmiert", dass man es einfach nicht lesen kann)

    das würde ich demjenigen dann auch bekannt geben

    (so in etwa würde ich wohl vorgehen, so aus der hüfte geschossen)

    @ rainer: es ist ja deutsch und es ist grds. eine zulässige schrift (zumindest noch- soweit ich weiß)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Die deutsche Sprache kann in Sütterlin geschrieben werden. Zudem war Sütterlin über einen Zeitraum von knapp 7 Jahren die Schrift, die an deutschen Schulen unterrichtet wurde.

    Zu behaupten, dass in Sütterlin geschriebenes Deutsch "unleserlich" und damit der Antrag unwirksam wäre, finde ich sehr hart.

    Die Person musste es einmal lernen, und nur weil der Staat die Schrift nicht mehr kann wird er als halber Analphabet hingestellt :confused:

  • Im GVG-Kommentar finde ich nichts dazu, lediglich in einem Kommentar über § 126 PatG finde ich folgenden Hinweis:

    Jedoch wird bei deutschsprachigen Eingaben im Schriftverkehr grds die Verwendung des lateinischen Alphabets und - soweit nicht strengere Anforderungen normiert sind - zumindest einer lesbaren Handschrift zu verlangen sein; Kurzschrift oder nicht allg beherrschte Schriften (Sütterlin) werden ebenso wenig ausreichen wie etwa Kryptogramme.

    Meandor:

    Was ist, wenn ich einen Antrag verkehrt auslegen sollte?

  • O.k, im Grundbuch wird wohl immer einer sitzen, der es noch rudimentär kann.

    Schön wär`s. Aber unser Heimatverein hat inzwischen einen Fachkreis "Sütterlin".

    "Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, wenn sie in einer heute nicht mehr gebräuchlichen Schrift wie der Sütterlinschrift geschrieben sind. (...). Die Behörde kann keine Übertragung verlangen." (Stelkens/Schmitz § 23 VwVfG).

    Theoretisch. Praktisch nützt das dem Notar nichts, wenn ich den Vollzug von einer Leseabschrift abhängig mache.

  • Sütterlin ist keine Frage der Amtssprache.

    Man kann den Einsender um eine normalschriftliche Version seines Schriftsatzes bitten. Sofern persönlich anwesend, kann er den ja gerne auch kurz vorlesen. Zur Not muss man eben in den sauren Apfel beißen und jemanden finden, der "Übersetzen" kann. Ich finde, dass das kein besonders schwieriges Problem ist. Ich habe hier auch Schriftsätze, die deutlich schwieriger zu entziffern sind, weil z. B. die Antwort auf mein Schreiben einfach handschriftlich zwischen die Zeilen meines Schreibens geschrieben ist und dann rund um den Rand meines Schreibens. :mad::mad:

    Hatte auch mal einen, der sich ein Spaß daraus gemacht hat, Schreiben an das Finanzamt mit der Schreibmaschine auf Klopapier zu tippen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • ich sperre mich auch ein wenig dagegen, dass die Verwendung von Sütterlin für sich genommen schon unzulässig sein soll.
    Im Grundbuch bspw. gibt es nach wie vor jede menge eintragungen in sütterlin...
    allerdings hat rainer mit seinem einwand natürlich nicht ganz unrecht

    letztlich, denke ich, kommt es auf die leserlichkeit an, wenn das in sütterlin geschriebene nicht lesbar ist, ists halt so
    wobei ich es auch für zulässig erachten würde, an die "Schönschrift" von Sütterlin höhere Maßstäbe zu legen, als an modernere Schreibweisen

    ich würde sagen -ob sütterlin, oder nicht!- solange das Schriftstück unter vertretbarem Aufwand entziffert werden kann, soll man diesen Aufwand auch betreiben.
    wann die grenze überschritten ist? einzelfallabhängig, aber ich denke ein ernsthafter Versuch ist schon zu unternehmen, ggfs. unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Alphabets

    Exec: ich denke schon, dass die Schrift im Ergebnis auch eine Frage der Amtssprache ist; was wäre denn, wenn du ein in deutscher Sprache verfasstes, aber in chinesischen buchstaben geschriebenes Dokument bekämst?; allerdings stimme ich dir insoweit zu: Sütterliln ist m.E. eine schrift, in der zulässigerweise mit gerichten und behörden kommuniziert werden kann

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Hatte auch mal einen, der sich ein Spaß daraus gemacht hat, Schreiben an das Finanzamt mit der Schreibmaschine auf Klopapier zu tippen.

    :2weglach: Tschuldigung, aber das ist echt herrlich!

    Bei uns hat mal jemand sämtliche Beschlüsse, Urteile, Schreiben, die ihm übersandt/zugestellt wurden zwischen den jeweiligen Zeilen mit Schreibmaschine kommentiert (sowas wie "So war das nicht und das ist jetzt für immer und ewig rechtskräftig."). So weit ich weiß, hatte der später dann einen grünen Aktendeckel :gruebel:

    Zum Thema:
    Auf diversen Internetseiten findet man super dargestellte Sütterlin-Zeichen, die es einem tatsächlich einfach machen, auch einen so verfassten Text noch lesen zu können.
    Andernfalls würd ich vielleicht jemanden im Nachlass fragen, die haben das doch wahrscheinlich noch am häufigsten wegen der alten Testamente?

    Aber eine Zwischenverfügung würde es da bei mir nicht geben. Vereinfachte Ausgangsschrift (bestenfalls noch hingeschmiert) ist auch nicht besser lesbar ;)
    1) Es ist eine deutsche (wenn auch nicht mehr gängige) Schrift.
    2) Es ist nirgends gesetzlich normiert, welche Schrift verwendet werden muss.
    3) Es ist die Möglichkeit gegeben, das zu lesen (auch, wenn man es nicht gelernt hat).

  • Einmal von der Wahrscheinlichkeit des tatsächlichen Vorkommens abgesehen, was würdet Ihr veranstalten, wenn von einem (älteren ) Schuldner eine Eingabe in Sütterlin erfolgt?
    O.k, im Grundbuch wird wohl immer einer sitzen, der es noch rudimentär kann. Ist deutsch und keine Geheimschrift, bereitet bloß jede Menge Spaß und Aufwand.

    Ich würde in nordplattdeutscher Schreibweise antworten ;)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • was würdet Ihr veranstalten, wenn von einem (älteren ) Schuldner eine Eingabe in Sütterlin erfolgt?

    Das Schreiben zum Transkriptiondienst geben. Ihr erhaltet dann eine fein leserliche Abschrift zurück. So wird es beim Grundbuchamt und Nachlassgericht auch gemacht.

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich Sütterlintabellen aus dem Internet zu laden und selbst zu basteln.

  • "abc" will auf ein externes Gutachten hinaus, oder?

    Nein. Es gibt Profis, die das übersetzten und zurückschicken. Die entstehenden Kosten (ab 10 € pro Stunde) trägt die Landeskasse (sonstige Auslagen in ), da die Parteien für den nicht der deutschen Schrift mächtigen Rechtspfleger nichts können.

  • Dass man das auf Staatskosten an einen externen Sachverständigen in Auftrag gibt, wurde hier auch schon exerziert. Ich dachte nur kurz, dass es womöglich irgendwo einen justizeigenen Transkriptiondienst geben könnte.

  • Interessantes Thema, ich hab eher einige Probleme mit Schuldnern, die überhaupt kein deutsch können und im persönlichen Gespräch einfach nix verstehen. Ich weiß, die Gerichtssprache ist deutsch und nicht arabisch, aber die deswegen einfach abzubügeln funktioniert ja auch nicht wirklich ...

  • im persönlichen Gespräch einfach nix verstehen

    Problematisch ist es doch nur, wenn der Insolvenzschuldner dem Insolvenzverfahren ablehnend gegenüber steht und seine Sprachschwierigkeiten dafür instrumentalisiert.

    Ich habe Insolvenzverfahren schon unter tatkräftiger Mithilfe von Nachbarn, Freunden oder Familienmitgliedern abgewickelt. In einem Fall war es auch der Arbeitgeber, der mich ab und zu aufsuchte. Nein ich habe nicht gepetzt, der Altmeister (kleiner Handwerksbetrieb) war einfach der Ansprechpartner für die alltäglichen Probleme seines Gesellen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich habe jetzt zufällig im modernen Antiquariat für schlankes Geld ein Lehrbuch gesehen, welches ich mir mal besorgen werden.

    ..und nächste Woche fang ich mit der Keilschrift an :cool:

    Für zukünftige Probleme könnte ihr mich ja dann gerne kontaktieren unter:http://www.rosettastone.info

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