Ich brauche mal eure Hilfe in einer Vergütungssache:
EÖ am 01.11.2004
Insolvenzgelderstattung am 15.02.2005 i.H.v. insgesamt ca. 70.000,00 € durch die Bundesagentur für Arbeit
Zum Stichtag der EÖ des Insolvenzverfahrens bestanden Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit i.H.v. ca. 40.000 € aus Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Die Erstattung ist nach EÖ erfolgt, s.o. . Weiterhin erfolgten nach EÖ weitere Zahlungen an die Mitarbeiter i.H.v. ca. 30.000,00 €.
Der IV möchte jetzt die 40.000,00 € als Berechnungsmasse anerkannt haben.
Das kann doch nicht richtig sein, oder? Stehe gerade auf dem Schlauch. Habe ich so noch nie gesehen.