Vergütung -Berechnungsmasse bei Insolvenzgeldvorfinanzierung

  • Ich brauche mal eure Hilfe in einer Vergütungssache:

    EÖ am 01.11.2004
    Insolvenzgelderstattung am 15.02.2005 i.H.v. insgesamt ca. 70.000,00 € durch die Bundesagentur für Arbeit
    Zum Stichtag der EÖ des Insolvenzverfahrens bestanden Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit i.H.v. ca. 40.000 € aus Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Die Erstattung ist nach EÖ erfolgt, s.o. . Weiterhin erfolgten nach EÖ weitere Zahlungen an die Mitarbeiter i.H.v. ca. 30.000,00 €.

    Der IV möchte jetzt die 40.000,00 € als Berechnungsmasse anerkannt haben.

    Das kann doch nicht richtig sein, oder? Stehe gerade auf dem Schlauch. Habe ich so noch nie gesehen.

  • die Vorfinanzierung läuft doch nicht über die Masse, sondern über eine andere Bank. AN haben Ansprüche gegen Arbeitsamt auf Insolvenzgeld. Bank finanziert Insolvenzgeld vor und zahlt an AN aus, lässt sich dafür Ansprüche auf Insolvenzgeld abtreten. Gelder sind damit nie in Masse.

  • Wem wird denn was erstattet?

    IdR erfolgt die Zahlung an eine Bank, welche die Ansprüche der AN aufgekauft, nach IE und Vorlage von Insolvenzgeldbescheinigung und Insolvenzgeldantrag bei der BA.

    Zwar erhält der vIV /IV die Kontoauszüge, die werden aber nicht gebucht, weil es mit der Masse nichts zutun hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (19. Mai 2016 um 13:07) aus folgendem Grund: Queen war schneller

  • Wie geht denn desch ?

    Die BA erteilt die Zustimmung an den Schuldner selbst das Insolvenzgeld vorzufinanzieren. ???:gruebel:

    Lass Dir einmal die Zustimmungserklärung geben.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wie das geht, kann ich dir auch nicht sagen. Ich vermute das der IV das Insolvenzgeld vorfinanziert hat und alles über das Schuldnerkonto gelaufen ist.

    Die Frage, die ich mir stelle ist, wie ich dies bei der Berechnungsmasse behandeln soll.

    Bei einer gewöhnlichen Vorfinanzierung über die Bank wäre der Kontostand zur EÖ ja deutlich höher, wie das Beispiel zeigt:

    Vorfinanzierung über 40.000,00 €
    läuft über Bank
    -wie üblich-
    EÖ Kontostand: 50000,00 €


    <-->

    Vorfinanzierung über 40.000,00 € läuft
    wie hier geschehen über das Massekonto
    EÖ Kontostand 10.000,00 €

    In meinem Fall hat der IV nun einen kleineren Kontostand bei EÖ, den er durch die Zahlung des Insolvenzgeldes durch die BA wieder ausgleichen will.
    Ob das so richtig ist, weiß ich nicht.

    Bei der vorl. Verwaltervergütung hat er im Übrigen bei der Berechnungsgrundlag den Anspruch gegen die BA i.H.v. 40.000,00 € mit reingerechnet. Das war aber schon 2004.:gruebel:

  • Wenn Mr. X (als vIV) die Sache vorfinanziert, warum geht das Geld dann auf das Konto der Schuldnerin? Wenn es ein Anderkonto war, ist es nie in die Masse gekommen.

    Ich würde mit die Zustimmungserklärung der BA zeigen lassen, damit man weiss, wem überhaupt die Vorfinanzierung erlaubt worden ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wem wird denn was erstattet?

    IdR erfolgt die Zahlung an eine Bank, welche die Ansprüche der AN aufgekauft, nach IE und Vorlage von Insolvenzgeldbescheinigung und Insolvenzgeldantrag bei der BA.

    Zwar erhält der vIV /IV die Kontoauszüge, die werden aber nicht gebucht, weil es mit der Masse nichts zutun hat.

    So wird das auch hier gemacht, ich lege die Auszüge zur Insolvenzgeldvorfinanzierung nur ab, über die insolvenzrechtliche Rechnungslegung läuft da nix.

  • Ich vermute nach schnellem Einlesen, dass der Sachverhalt etwas mit der Differenzierung zwischen individueller und kollektiver Vorfinanzierung zu tun haben könnte.

    Individuelle Vorfinanzierung:

    Zitat von Ziff. 3.1 Abs. 2 DA zu § 170 SGB III

    § 170 Abs. 4 SGB III lässt den Schutz, der für die einzelne Arbeitnehmerin/den einzelnen Arbeitnehmer durch die InsgVersicherung besteht, im Falle einer individuellen Vorfinanzierung grundsätzlich unberührt; die Arbeitnehmer(innen) können sich also nach wie vor -ggf. auch auf Empfehlung der/des vorläufigen Insolvenzverwalter-s(in)- individuell ihre Ansprüche auf Arbeitsentgelt vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorfinanzieren lassen (§ 170 Abs. 1 SGB III).



    Kollektive Vorfinanzierung (ansatzweise erläutert):

    Zitat von Ziff. 2 Abs. 4 DA zu § 167 SGB III

    Hat dagegen die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer seine Arbeitsentgeltansprüche an einen Dritten abgetreten und im Vorgriff auf das zu erwartende Insg ein Darlehen (§ 488 BGB) in entsprechender Höhe erhalten, ist die Abtretung jedenfalls bei fremdbestimmter (kollektiver) Vorfinanzierung teilweise unwirksam (§§ 134, 400 BGB), soweit sie sich auf den nicht pfändbaren Teil des Arbeitsentgeltsanspruchs bezieht. Im Rahmen der individuellen Vorfinanzierung ist dagegen in Fällen der Gewährung eines Darlehens von der Wirksamkeit der Abtretung auch hinsichtlich der unpfändbaren Arbeitsentgeltteile auszugehen.



    Der Wortlaut des § 170 Abs. 4 SGB III gibt nicht zwingend vor, dass der neue Gläubiger eine Bank sein muss (warum auch immer das dann hier halt anders gelaufen ist).

    Ebenso wäre zu berücksichtigen, welche Regelungen zum fraglichen Zeitpunkt, hier also in 2004 galten (vorstehende Zitate aus den DA sind aus der aktuellen Fassung). Mit buzer.de lässt sich § 170 SGB III = § 188 SGB III a.F. leider nicht bis dahin zurückverfolgen.

  • Vorfinanzierung aus der Masse:
    ginge doch nur so, dass sich "die Masse" die Insolvenzgeldansprüche abtreten lässt, die Löhne auszahlt und das Insolvenzgeld von der BA erhält.
    Oki, dann aber Saldierung der Fortführungsaufwendungen !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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