Hallo,
ich habe hier eine angemeldete Forderung, die laut der Forderungsaufstellung teilweise tituliert (Vollstreckungsbescheid) und teilweise nicht tituliert (Kosten nach §788 InsO) worden ist. Der Schuldner hat der angemeldeten Forderung insgesamt widersprochen, jedoch keine negative Feststellungsklage erhoben. Der Gläubiger beantragt die Berichtigung der Tabelle. Meine Frage an die Kollegen (aus NRW) die Judica nutzen:
Wie tragt Ihr in Judica ein, dass der Widerspruch nur teilweise als nicht erhoben gilt? In Judica gibt es nur die Möglichkeit einzutragen, dass insgesamt der "Widerspruch des Schuldners (gilt) wegen § 184 Abs. 2 als nicht erhoben" gilt.
Liebe Grüße