UMA Namensberichtigung

  • Morgen!

    Mal eine allgemeine Frage: Wie handhabt Ihr Anträge auf Namensberichtigungen?

    Im Vormundschaftsverfahren teilt der Vormund mit, dass d. Mündel unter seinem Spitznamen geführt wurde. Nun wird die Berichtigung beantragt. Unterlagen/Urkunden natürlich Fehlanzeige.

    Gruß

  • Kommt der Antrag vom Vormund im angeordneten Vormundschaftsverfahren?
    Ich hatte erst gestern diesen Fall, da waren von vornherein (wohl schon bei der Registrierung und in der Anregung vom Jugendamt) Vor-, Zweit- und Nachname durcheinander geraten bzw. der eigentliche Nachname jetzt erst ergänzt worden. Das Jugendamt möchte die Vormundbescheinigung berichtigt haben. Man beruft sich nur auf die Auskunft des ASD, weitere Unterlagen wurden nicht beigefügt.
    Ich hab alles zum Verfahren des Richters (Ruhen elterliche Sorge) gegeben, inzwischen gibt´s dort schon den Berichtigungsbeschluss. Ich bekomme in die Vormundschaftsakte die Beschlussausfertigung und werde entsprechend tätig.
    Das ist m.E. bei Dir Sache des Richters, wie er sich den korrekten Namen dann eben evtl. noch nachweisen lässt. Bei den UMAs basieren doch kaum irgendwelche Angaben auf offiziellen Urkunden oder Unterlagen.

  • Im Zweifel schreibt man halt X alias Y.

    Eine neute Bestallungsurkunde/Bescheinigung kann dem Vormund auch die SE selbstständig schicken. Oder dürfen die das etwa nicht unterschreiben?

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