Vergütung Abwesenheitspfleger

  • Ich habe eine Abwesenheitspflegschaft angeordnet, weil auch nach langen Ermittlungen der Miterbe nicht auffindbar war. Es soll ein Grundstück verkauft werden (10 Miterben- großer Teil für den Abwesenden).
    Urkunden müssen nur noch genehmigt werden.
    Plötzlich meldet sich der Abwesende unter Angabe von Telefon- und Faxnummer (irgend ne kleine Insel im Pazifik)- keine Anschrift.
    Aufhebung erfolgt; Zustellung per Fax.
    Pfleger beantragt Vergütung gegen die Antragsteller (Miterben).

    Grundsätzlich wäre Kostenschuldner der Betroffene. Vermögen gegen das ich festsetzen könnte hab ich nicht (noch kein Geld geflossen). Zustellungsfähige Anschrift Fehlanzeige.
    Setze ich echt gegen die Antragsteller fest?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich die AP aufgehoben hätte. Dazu müsste ich im Hinblick auf die Frage, ob der Abwesende wirklich ausreichend ermittelt ist bzw. ob seine Identität ausreichend belegt ist, noch mehr Sachverhalt wissen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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