Halllo, ich habe folgenden Fall:
AST hat sich in Sachen "Trennungsunterhalt" anwaltlich beraten lassen und hierfür Deckungszusage von der RSV erhalten, diese hat auch die Kosten übernommen und den RA bezahlt. (Aus der Akte ergibt sich leider nicht, wann diese Beratung stattgefunden hat.)
Nun stellt der AST einen BerH-Antrag wegen "Trennungsunterhalt" über einen neuen RA. - Mitteilung der RSV wird vorgelegt, dass keine Kostenübernahme, da bereits geleistet wurde - an einen anderen RA (s. o.).
Wie seht ihr das? - RSV tritt nicht ein, also BerH (+) oder Zurückweisung, da Beratung in dieser Angelegenheit bereits erfolgt ist, Mutwilligkeit... ? (Ich tendiere zur Zurückweisung, kann es aber gerade nicht so wirklich untermauern mit §§...:()
Wäre für ein paar Denkanstöße dankbar...