erst RSV Deckungszusage - jetzt neuer Anwalt mit BerH

  • Halllo, ich habe folgenden Fall:

    AST hat sich in Sachen "Trennungsunterhalt" anwaltlich beraten lassen und hierfür Deckungszusage von der RSV erhalten, diese hat auch die Kosten übernommen und den RA bezahlt. (Aus der Akte ergibt sich leider nicht, wann diese Beratung stattgefunden hat.)

    Nun stellt der AST einen BerH-Antrag wegen "Trennungsunterhalt" über einen neuen RA. - Mitteilung der RSV wird vorgelegt, dass keine Kostenübernahme, da bereits geleistet wurde - an einen anderen RA (s. o.).

    Wie seht ihr das? - RSV tritt nicht ein, also BerH (+) oder Zurückweisung, da Beratung in dieser Angelegenheit bereits erfolgt ist, Mutwilligkeit... ? (Ich tendiere zur Zurückweisung, kann es aber gerade nicht so wirklich untermauern mit §§...:()

    Wäre für ein paar Denkanstöße dankbar...

  • Ist doch ziemlich eindeutig:

    Hinweis, dass Zurückweisung beabsichtigt ist, da ASt bereits in der Angelegenheit beraten wurde. Somit mutwillig i.S.v. § 1 BerHG.
    Es ergibt sich ja auch schon aus der Mitteilung der RSV, dass es nicht um eine zweite Trennung von jemand anderem geht.

    Antragsrücknahme unter Fristsetzung nahelegen und nach fruchtlosem Ablauf zurück weisen.

  • Was soll mit der Vertretung sein?

    Die Vertretung und die Beratung bzgl. Trennungsunterhalt sind keine getrennten Angelegenheiten i. S. v. §§16 f. RVG, somit gibt es für die Vertretung keine "eigene" Gebühr, also auch keinen Beratungshilfeschein.

  • Wäre zu erfragen - ich habe auch noch nicht erlebt, dass die RSV die Vertretung in Trennungsfolgesachen übernimmt.

    Auf jeden Fall ist es problematisch, da eine Beratung in der Sache schon stattgefunden hat und nunmehr im Bewilligungsverfahren vorgeprüft werden soll, ob eine Vertretung notwendig sein wird (dafür müsste man das Ergebnis der Beratung kennen => sind die Einkommensverhältnisse des Anspruchsgegners bekannt? Ist ein Anspruch denkbar? Ist der Anspruchsgegner schon in Verzug gesetzt worden, ist er in Verzug zu setzen?).
    Ich gehe übrigens grundsätzlich von einer notwendigen Vertretung in Trennungsunterhaltssachen aus - auch wenn es Ausnahmen gibt (selten). Daher tendiere ich pro Bewilligung.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wenn auch spät, aber trotzdem noch vielen Dank für die Antworten!:oops:

    Ich habe erstmal eine Zwfg. rausgeschickt mit Anregung zur Antragsrücknahme... mal sehen, was kommt.

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