Hallo liebe Kollegen,
Ich habe hier ein Schreiben bzw. eine Rechnung vor mir, in dem die Rechtspflegerin für den Betreuten die Jahrespauschale des Gerichts für 2015 gezahlt haben möchte.
Ich habe ihr daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass der Betreute mittlerweile mittellos ist und ein Sozialhilfebescheid in den nächsten Tagen vom Sozialhilfeträger ausgestellt wird.
Sie wusste bereits seit längerem, dass er demnächst mittellos wird ich habe dies auch schriftsätzlich hineingereicht. Er hat jetzt er noch den Selbstbehalt von 2600 €.
Ich habe daraufhin schriftlich gebeten, die Forderung niederzuschlagen. Die Rechtspflegerin schreibt mir nun das wäre ihr egal. Die Jahrespauschale wäre für 2015. In diesem Zeitraum wäre der Betreute noch vermögend gewesen und deshalb ist der Betrag zu zahlen. Es handelt sich um ca. 500 €.
Was soll ich aus eurer Sicht nun tun; nirgendwo war eine Rechtsbehelfsbelehrung daran geheftet.
Danke fürs Mitdenken.
Gruß c.