Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorliegen. Antragsteller ist eine Person. Schuldner sind 2 natürliche Personen.
Gemäß Titel (KFB) wurde beschlossen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch einen gewissen Betrag an den Kläger zu erstatten haben.
Drittschuldner ist eine Bank.
Meine Frage ist nun, ob in dem Antrag/Beschluss angegeben werden muss, dass es Gesamtschuldner sind oder reicht es aus, wenn dort nur beide Personen als Schuldner aufgeführt sind ohne Angabe des Beteiligungsverhältnisses?
Es ist doch aber im hiesigen Fall so, dass 2 x die 20 EUR Gerichtskosten anfallen oder?