Angabe Beteiligungsverhältnis im PfÜB

  • Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorliegen. Antragsteller ist eine Person. Schuldner sind 2 natürliche Personen.

    Gemäß Titel (KFB) wurde beschlossen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch einen gewissen Betrag an den Kläger zu erstatten haben.

    Drittschuldner ist eine Bank.

    Meine Frage ist nun, ob in dem Antrag/Beschluss angegeben werden muss, dass es Gesamtschuldner sind oder reicht es aus, wenn dort nur beide Personen als Schuldner aufgeführt sind ohne Angabe des Beteiligungsverhältnisses?

    Es ist doch aber im hiesigen Fall so, dass 2 x die 20 EUR Gerichtskosten anfallen oder?

  • Die zweimal 20,00 € haben nichts mit dem Gemeinschaftsverhältnis zu tun. Da wird nur auf die Anzahl der Sch. abgestellt. Ich denke eine Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses ist nicht notwendig. Das sieht doch aus, als ob es sich um eine gemeinschaftliches Konto handelt. Wie die Abrechnung des geschuldeten Betrages erfolgt, müssen beide Schuldner im Innenverhältnis klären. Das ist nicht unsere Baustelle.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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