Wie macht ihr das?
PKH wurde der Partei mit Beschluss vom 11.06.2012 bewilligt mit Ratenzahlung in Höhe von 225,00 EUR.
Ratenplan wurde mit Datum vom 19.10.2012 übersandt.
Eine Zahlung in Höhe von 200,00 EUR erfolgte im November 2013.
Nun bekomme ich die Akte aufn Tisch und fordere die Partei im März 2016 auf den rückständigen Betrag unverzüglich zu begleichen.
Daraufhin meldet sich die Tochter und schreibt mir, dass der Beklagte im Februar 2016 verstorben sei.
Ich habe in § 124 ZPO gelesen, dass die offenen Beträge von den Erben zu zahlen sind. Nun wollte ich die Erben auffordern, den offenen Betrag zu zahlen! Ratenzahlungsvereinbarung müssen sie dann mit der LZK vereinbaren oder?
Muss ich die Erben ermitteln? Die Tochter hat geschrieben, dass kein Testament gibt.
Macht ihr dort sofort eine Sollstellung?