Ich habe jetzt einen ziemlich komplexen Fall.
Genehmigen soll ich die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks eines minderjährigen Kindes an einen Dritten.
Beide Elternteile haben das Sorgerecht und das notariell beurkundet.
Hintergrund:
2013 wurde von diesem Dritten ein Klage beim Landgericht (SW= 100.000 €) eingereicht gegen die Kindesmutter und ihre Schwester sowie hilfsweise gegen das Kind.
Danach sollen KM und Schwester verurteilt werden, das bezeichnete Grundstück an den Kläger aufzulassen und, für den Fall dass sie hierzu außer Stande sind, Wertausgleich von 100.000 € zu zahlen. Nur für den Fall, dass beides nicht möglich ist, soll hilfsweise das minderjährige Kind verurteilt werden zur Übertragung des Grundstückes an den Kläger.
Die Klagebegründung umfasst ca. 10 Seiten. Es wird zunächst auf komplexe erbrechtliche Zusammenhänge wie Festlegungen in Erbverträgen, Irrümer in Willenserklärungen eingangen. Irgendwann auf Seite 8 wird dann vorgebracht, die Kindesmutter und ihre Schwester hätten in der Absicht, den Dritten in seinem Recht (Vermächtnis) zu beinträchtigen, dem Kind das Grundstück schenkungsweise übertragen. Die Ansprüche werden nun auf Grundlage von § 2288 BGB geltend gemacht, hilfsweise auch nach § 826 BGB. Ich kann das jetzt natürlich nicht alles im einzelnen hier darstellen.
Nunmehr wurde die Übertragung des Grundstücks durch das Kind beurkundet in Erfüllung dieser Klageansprüche. Kein Wort wurde darüber verloren zu den Erfolgsaussichten der Klage, zu den darin dargestellten Rechtsverhältnissen oder Vorwürfen, auch nicht dazu, dass KM und Schwester den Anspruch nicht erfüllen können, sodass zwingend der hilfsweise geltend gemachte Anspruch greift. Es wurde nicht einmal etwas zum Stand des Verfahrens (ist wohl nicht abgeschlossen, ruht ... oder was auch immer) vorgetragen.
Ich habe zunächst erst einmal einen Ergänzungspfleger (Rechtsanwalt) bestellt. Zudem habe ich ein umfangreiche Zwischenverfügung erlassen, zu allem, was mir an Erklärungen fehlt, wieso das Verfahren nicht beim LG zu einer Entscheidung geführt wird, aber auch zu meiner Ansicht, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass man die gesamte rechtliche Würdigung, die eigentlich der Kammer des Landgerichts obliegt, nunmehr auf das Familiengericht verschiebt. Wenn das Verfahren beim Landgericht nicht weiter betrieben wird, würde ich wohl ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, denn wieso sollte ich, sofern theoretisch die Möglichkeit besteht, dass das Kind nicht verurteilt wird, eine solche unentgeltliche Übertragung des Grundstücks genehmigen?
Was meint Ihr zu einem solchen Fall bzw. was würdet Ihr da im weiteren Verlauf noch veranlassen? Natürlich kann ich mir auch die Akte vom LG zusenden lassen, um ggf. zu sehen, was für Rechtsauffassungen darin die Richter geäußert haben. Wenn sie es genau so empfohlen haben wie geschehen, könnte man ja ggf. dann doch genehmigen?