Hallo,
ich wollte mal in die Runde fragen, wie nunmehr nach fast zwei Jahren neues Recht mit folgenden typischen Fällen umgegangen wird:
Schuldner in der WVP. Er reagiert auf keine Nachfragen zu seinen Einkommensverhältnissen.
Hebt Ihr noch die Stundung auf und dann als Konsequenz § 298 InsO ?
Ich bin da (immer noch) völlig unentschlossen. Dadurch, dass es keine Sperrfrist gibt, schreibt man sich die Finger wund und versagt schlussendlich die RSB. Nur damit der Schuldner 3 Monate später einen neuen Antrag stellt und wieder die ganzen Kosten entstehen (hatte ich bereits 3mal innerhalb kürzester Zeit). Andererseits: lässt man das einfach so alles laufen?
Wie handelt Ihr das?