Festsetzung gegen nichterschiene Zeugen

  • Wenn es unstreitig ist, dass der folgende Termin ausschließlich aufgrund des Ausbleibens des Zeugen stattgefunden hat, habe ich nichts gegen eine Festsetzung. Wenn dann noch weitere Termine folgen, sehe ich das kritischer.


    Das eine hat mit dem anderen aus meiner Sicht nicht allzu viel zu tun.

    Auch wenn im folgenden Termin nur der säumige Zeuge vernommen wird, kann sich durch dessen Aussage dennoch weiterer Aufklärungsbedarf ergeben und damit auch weitere Termine oder zumindest ein weiterer nötig werden. Dennoch ist dann in der Summe ein (ohne die Säumnis des Zeugen) vermeidbarer Termin mehr abgehalten worden.

  • :daumenrau
    Das sehe ich auch so. Ausnahmen gibt es immer, das ist klar. Aber im Regelfall bedeutet ein nicht erschienener Zeuge eben deswegen einen Termin mehr.


    Aufgrund dieser Aussage werde ich in Zukunft mir die auf die Säumnis folgenden Termin genauer anschauen (müssen).:)

  • :daumenrau

    Und dann gleich mal zu einer Ausnahme, zur Abgrenzung:
    Beweisbeschluss umfasst z.B. 20 Zeugen. Damit ist von vorne herein klar, dass die nicht alle in einem Termin vernommen werden können. Zum ersten Beweisaufnahmetermin weden auch nur 6 geladen. Einer davon erscheint nicht und wird mit Ordnungsgeld und KGE bedacht. Er wird zum zweiten Beweisaufnahmetermin geladen, zu dem auch 5 weitere von den noch verbleibenden 14 Zeugen geladen werden, erscheint dort und sagt aus. Später kommt es zum dritten Beweisaufnahmetermin, mit den letzten 9 Zeugen.

    Hier sind m.E. keine ansetzbaren Mehrkosten entstanden. Aber das ist eben ein Ausnahmefall. Meistens hat man nicht soviele Zeugen und die Mehrzahl der Kollegen/innen zieht es vor, lieber einen längeren Beweisaufnahmetermin zu machen, als zu von vorne herein zu splitten. Hat was mit der (gefühlten) Ökonomie der Fallvorbereitung zu tun.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • So eine Ausnahme habe ich in der gesamten Praxis nicht gehabt und ist wohl äußerst selten. Entscheidend ist für mich immer gewesen, dass der Ausgebliebene nochmals geladen werden muss und damit sind Mehrkosten entstanden. KGE, KFB, basta! :D

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