Hallo Leute,
ich habe eine Frage und zwar:
Der Kindesvater verstirbt und wird von seiner Ehefrau (1/2) und seinem volljährigen Sohn (1/4) und minderjährigen Sohn (1/4) beerbt.
Die Kindesmutter (Erbin zu 1/2) beantragt nun einen Erbschein, obwohl der Nachlass wahrscheinlich in Höhe von 7.000 € überschuldet ist.
Die Akte habe ich nun vom Nachlassgericht mit oben genannten Sachverhalt vorgelegt bekommen.
Das Nachlassgericht bittet mich nun zu prüfen, ob eine Ergänzungspflegschaft einzurichten ist, da das Kind durch den beantragten Erbschein wahrscheinlich anteilige Schulden Erben würde.
Würdet ihr in dieser Angelegenheit etwas veranlassen bzw. kann überhaupt etwas veranlasst werden.
Meiner Meinung nach kommt nicht die Bestellung eines Ergänzungspflegers, sondern möglicherweise vielmehr Maßnahmen nach § 1666 BGB in Betracht.
Hierzu würde ich die Kindesmutter in Amtsgericht einladen und mit ihr den Sachverhalt näher erörtern.
Grüße
Vanessa Korb