Vor vielen Jahren wurden ein Hausgrundstück von A und B zu je 1/2 Anteil gekauft.
Eingetragen wurde zu Lasten jeden Miteigentumsanteils ein Vorkaufsrecht für jeden Verkaufsfall für den jeweilligen anderen Miteigentümer .
Später wurde aus diesen Hausgrundstück 10 Wohnungseigentumsanteile gebildet und jeder der beiden hat 5 Wohnungen bekommen. Das Vorkaufsrecht wurde ausdrücklich übernommen.
Jetzt verkauf A an C seine Anteile.
Aufgrund des eingetragenen Rechts bestehe ich auf Verzichtserklärung von B.
Das Notariat argumentiert aber, es gibt keine Miteigentumsanteile an der Wohnung. A ist ja schließlich Alleineigentümer seiner Wohnungen. Das Vorkaufsrecht gehe daher ja ins Leere und wäre damals nur aus Kostengründen nicht gelöscht worden.
Ich bin schon der Meinung, das es sich an den jeweiligen Wohnungseigentumsanteilen fortsetzt.
Wie seht ihr das das? Liege ich hier vielleicht falsch?