Vorkaufsrecht an Miteigentumsanteilen (heute Wohneigentum)

  • Vor vielen Jahren wurden ein Hausgrundstück von A und B zu je 1/2 Anteil gekauft.
    Eingetragen wurde zu Lasten jeden Miteigentumsanteils ein Vorkaufsrecht für jeden Verkaufsfall für den jeweilligen anderen Miteigentümer .

    Später wurde aus diesen Hausgrundstück 10 Wohnungseigentumsanteile gebildet und jeder der beiden hat 5 Wohnungen bekommen. Das Vorkaufsrecht wurde ausdrücklich übernommen.

    Jetzt verkauf A an C seine Anteile.
    Aufgrund des eingetragenen Rechts bestehe ich auf Verzichtserklärung von B.

    Das Notariat argumentiert aber, es gibt keine Miteigentumsanteile an der Wohnung. A ist ja schließlich Alleineigentümer seiner Wohnungen. Das Vorkaufsrecht gehe daher ja ins Leere und wäre damals nur aus Kostengründen nicht gelöscht worden.

    Ich bin schon der Meinung, das es sich an den jeweiligen Wohnungseigentumsanteilen fortsetzt.

    Wie seht ihr das das? Liege ich hier vielleicht falsch?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Das Vorkaufsrecht kann Dir m.E. völlig egal sein, so lange es nicht zur Löschung beantragt ist. Ich hätte daher ohne Weiteres die Umschreibung auf C vollzogen und das Recht stehen lassen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ok. Dann mache ich das halt. Umso einfacher.

    Muss ich den Berechtigten dann eine Eintragungsmitteilung zukommen lassen, denn das Notariat besteht ja darauf, dass das Vorkaufsrecht nicht an den Wohnungseigentumsanteilen besteht und wird somit keine Mitteilung vorgenommen haben.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

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