§ 850 d ZPO wegen Krankenversicherungsbeiträgen

  • Hallo mal wieder an alle Wissenden :) ...

    die Kindesmutter pfändet mit entsprechendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss den laufenden Kindesunterhalt beim Vater des Kindes, und zwar privilegiert gem. § 850 d ZPO.

    In dem zu Grunde liegenden Titel (Urkunde Stadt) wurden seiner Zeit noch nicht die vom Vater zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge, die die Mutter als z. T. privat versicherte Beamtin für ihr Kind zahlen muss, tituliert.
    Dies wurde jetzt "nachgeholt" mit gesondertem Titel des Familiengerichts.

    Kann ich nun einen (weiteren/neuen) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen als privilegierte Pfändung nach § 850 d ZPO nur wegen der offenen KV-Beiträge (monatlich ca. 45 €, Rückstand ca. 27 €)? Also: gehören diese Beiträge isoliert betrachtet zu den Unterhaltsleistungen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Vollstrecki

  • Also: gehören diese Beiträge isoliert betrachtet zu den Unterhaltsleistungen?

    Familienrechtlich sind die KV-Beiträge Unterhalt.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!