Hallo,
der Insolvenzverwalter beantragt, den möglichen Inhaber über den Verbleib eines Inhabergrundschuldbriefes anzuhören.
Folgender Fall:
Die Insolvenzschuldnerin, eine GmbH, ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Ein Zwangsversteigerungsverfahren läuft. Demnächst wird wohl der Versteigerungstermin anberaumt. In Abt. 3 des Wohnungsgrundbuches lastet eine Inhabergrundschuld für den jeweiligen Inhaber des Grundschuldbriefes. Versteigerungstechnisch stellt das kein Problem dar. Notfalls wird hinterlegt.
Jedoch soll die Wohnung nunmehr freihändig veräußert werden. Problem: Niemand weiß, wer Gläubiger der Grundschuld ist bzw. wo sich der Brief befindet.
Der Brief wurde von dem Grundbuchamt dem damaligen Notar übersandt.
Ist es möglich, einen vom Insolvenzverwalter benannten möglichen Inhaber des Briefes über den Verbleib anzuhören? Wenn ja, nach welcher Vorschrift? Ich finde, dass Pragraph 5 InsO die Anhörung von irgendwelchen Personen nicht hergibt. Aber vllt. werde ich ja gleich eines Besseren belehrt.