§ 35 FamFG gibt dem Gericht nicht die Befugnis, einem Beteiligten Verpflichtungen beliebigen Inhalts aufzuerlegen und diese durch Zwangsmittel zu erzwingen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.5.2016, 11 W 41/16 (Wx)
Was bewegt ein Nachlassgericht, so eine Entscheidung und auch noch mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen und dann auch noch unter nicht näher begründeter Nichtabhilfeentscheidung dem Beschwerdegericht vorzulegen.
Die Entscheidung ist für das Nachlassgericht nur noch beschämend.