Zwangsgeldfestsetzung durch das Nachlassgericht

  • § 35 FamFG gibt dem Gericht nicht die Befugnis, einem Beteiligten Verpflichtungen beliebigen Inhalts aufzuerlegen und diese durch Zwangsmittel zu erzwingen.

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.5.2016, 11 W 41/16 (Wx)

    Was bewegt ein Nachlassgericht, so eine Entscheidung und auch noch mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen und dann auch noch unter nicht näher begründeter Nichtabhilfeentscheidung dem Beschwerdegericht vorzulegen.

    Die Entscheidung ist für das Nachlassgericht nur noch beschämend.

  • Auch wenn sich die Entscheidung des OLG Karlsruhe mit einem Fall beschäftigt, bei welchem einem "normalen" Verfahrensbeteiligten irgendwelche Vorgaben gemacht werden sollten, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass nach meiner Erfahrung insbesondere in Nachlasspflegschaftsverfahren eine zunehmende Tendenz zu beobachten ist, wonach die Rechtspfleger der Nachlassgerichte mittles (unzulässiger) Weisungen in die eigenverantwortliche Tätigkeit des Pflegers "hineinregieren" wollen.

    Ich möchte an dieser Stelle nicht ins Detail gehen, aber was da manche Kollegen und Kolleginnen im Einzelfall veranstalten, wandelt manchmal ziemlich nahe am Abgrund der Rechtsbeugung.

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