Hallo,
ich habe hier ein Ersuchen auf Eintragung einer Zwasi am Grundstück des Vollstreckungsschuldners auf Grund Zahlung von Unterhaltsvorschuss der Gemeinde im Rahmen § 7 UVG. Mit einer Aufklärungsverfügung habe ich um Vorlage des Vollstreckungstitels (Festsetzung UVG-Familiengericht für JA oder Titel mit Rechtsnachfolgeklausel) gebeten. Die Gemeinde teilte mir mit, dass ein Titel nicht notwendig sei, da die Vollstreckung im Rahmen § 42 ThürVwZVG stattfindet. Nach langem Ringen und dem Lesen des Gesetzesentwurfs könnte ich mich damit abfinden, dass tatsächlich die Eintragung der Zwasi vorgenommen werden kann. Eine Meinung von Euch wäre mir allerdings wichtig oder hat jemand schon mal so was gehabt.