Widerruf von Beratungshilfe

  • hallo,

    ein ziemlich stark angespannter Antragsteller hat Beratungshilfe ohne Vorlage von Belegen , nur aufgrund mündlicher Angaben und einer e.V. ,erhalten. Bei einer erneuten Antragstellung mit Belegen stellt sich heraus, dass er vergessen hatte, eine Nebentätigkeit anzugeben und auch die Miete passte nicht. Was tun ? Kann ich die erste Beratungshilfe widerrufen ? Ich würde die Akte nur ungern zur Staatsanwaltschaft weiterleiten, da ich davon ausgehen, dass die Falschangaben tatsächlich aufgrund der nervlichen Anspannung des Antragstellers erfolgten. Wie würdet ihr euch verhalten ?

  • Ist denn im ersten Antrag dokumentiert, welche Angaben der Antragsteller genau gemacht hat?
    Falls nicht, sehe ich keine Handhabe.
    In jedem Fall wäre der Antragsteller vor einer Aufhebung der Bewilligung anzuhören.

    Weiterleitung an die StA ist kein "Automatismus". Läuft bei uns über den Direktor.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wie würdet ihr euch verhalten ?


    Weitermachen. Ich hatte so einen Fall auch schon. Letztlich - was soll's. Eine Fehlentscheidung, weil der Rpfl auf Belege verzichtet hat und demnach der Übrrzeugung war, die Voraussetzungen lägen vor. Würde ich dennoch nicht aufheben. Im jetzigen Fall muss versagt werden, denn der Rpfl weiß, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
    Eine Weiterleitung an die StA hab ich seinerzeit nicht gemacht.

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