hallo,
ein ziemlich stark angespannter Antragsteller hat Beratungshilfe ohne Vorlage von Belegen , nur aufgrund mündlicher Angaben und einer e.V. ,erhalten. Bei einer erneuten Antragstellung mit Belegen stellt sich heraus, dass er vergessen hatte, eine Nebentätigkeit anzugeben und auch die Miete passte nicht. Was tun ? Kann ich die erste Beratungshilfe widerrufen ? Ich würde die Akte nur ungern zur Staatsanwaltschaft weiterleiten, da ich davon ausgehen, dass die Falschangaben tatsächlich aufgrund der nervlichen Anspannung des Antragstellers erfolgten. Wie würdet ihr euch verhalten ?