Mahnantrag korrigieren?!

  • Mandant hat den Erlass eines Mahnbescheids beantragt. Als Hauptforderung sind 5.500 EUR angegeben, Zinsen sind 0 EUR. Der Schuldner hat Widerspruch eingelegt.

    Tatsächlich verhält es sich nun so, dass sich die Forderung auf 5.000 EUR beläuft und die Zinsen 500 EUR betragen. Kann der Mahnantrag nachträglich korrigiert werden? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Einzahlung der Gerichtskosten die Sache an das sachlich unzuständige Landgericht abgegeben würde.

    -peterpan

  • Nein, der Mahnbescheid wurde erlassen und zugestellt wie beantragt. In Betracht käme m.E. höchstens eine Abänderung nach Abgabe ans Streitgericht im Wege der Klagebegründung.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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