Mann und Frau sind zu je 1/2 als Eigentümer eingetragen. Im gemeinschaftl. not. Testament setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Überlebender ist nur befreiter Vorerbe. Nacherben sind die Enkel A und B, Ersatznacherben deren Abkömmlinge, bzw. falls keine vorhanden, sind sie gegenseitig Ersatznacherben.
Der Überlebende bestimmt Enkel A und B als Erben zu gleichen Teilen.
Mann stirbt 01.02.2014, Frau stirbt 01.02.2016. Erbfolge und/oder Nacherbenvermerk sind nicht eingetragen. Testament und Eröffnungsniederschriften wurden nach § 83 GBO vorgelegt. Ich möchte A und B jetzt zur Stellung eines Berichtigungsantrags auffordern.
Würden euch hinsichtlich des 1/2 Anteils des Mannes die formlosen Anträge beider Nacherben reichen, oder muss man da einen Nachweis verlangen, dass die jeweils zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls noch gelebt haben? Und wie sähe der aus?