Abordnung unzumutbar?


  • Je nachdem wann man den Amtsanwalt gemacht hat, hat man den "Luxus" auch noch nicht und darf die Kosten ebenfalls mit seiner alten Besoldung stemmen.

    Auch wenn man die höhere Besoldung erst später bekommt, ändert dies nichts daran, dass die Fahrzeit zumutbar ist.
    Blackbolt hat die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wenn er diesen aber nur auf die Fahrtzeit stützt, dann wird er damit keinen Erfolg haben, auch wenn das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
    Bisher habe ich es noch nie gehört (weder bei Beamten, noch in der freien Wirtschaft), dass 1,5 Stunden einfache Fahrt unzumutbar wären.
    Bei uns ist sogar ein Umzug (mit oder ohne Familie) in den meisten Fällen zumutbar.
    Da muss man schon gewichtige Dinge anführen, wie z.B. Kind behindert und Versorgung ausschließlich an bisherigem Wohnort möglich etc.

    Bevor eine Abordnung erfolgt, wird durch den Dienstherren ja bereits geprüft, ob die Abordnung zumutbar ist.


  • Je nachdem wann man den Amtsanwalt gemacht hat, hat man den "Luxus" auch noch nicht und darf die Kosten ebenfalls mit seiner alten Besoldung stemmen.

    Auch wenn man die höhere Besoldung erst später bekommt, ändert dies nichts daran, dass die Fahrzeit zumutbar ist.
    Blackbolt hat die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wenn er diesen aber nur auf die Fahrtzeit stützt, dann wird er damit keinen Erfolg haben, auch wenn das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
    Bisher habe ich es noch nie gehört (weder bei Beamten, noch in der freien Wirtschaft), dass 1,5 Stunden einfache Fahrt unzumutbar wären.
    Bei uns ist sogar ein Umzug (mit oder ohne Familie) in den meisten Fällen zumutbar.
    Da muss man schon gewichtige Dinge anführen, wie z.B. Kind behindert und Versorgung ausschließlich an bisherigem Wohnort möglich etc.

    Bevor eine Abordnung erfolgt, wird durch den Dienstherren ja bereits geprüft, ob die Abordnung zumutbar ist.


    Bezüglich deiner Ausführungen sind wir unproblematisch unterschiedlicher Meinung, doch bei der rot hinterlegten Aussage muss ich fast schmunzeln wenn die Thematik nicht so von Bedeutung für einen Betroffenen wäre. Der Dienstherr, besser gesagt der Sachbearbeiter, bedient sich sicherlich einer sehr dehnbaren und flexiblen Auslegung einer Zumutbarkeit. Das ist ja bereits aus der "Knebelerklärung" zu entnehmen, die die theoretische Möglichkeit eines Einsatzes im gesamten Bezirk ermöglichen kann. Mit anderen Worten, aus jeder Entfernung lässt sich notfalls und im Bedarf eine Zumutbarkeit auslegen.

    Besonders interessant ist im Übrigen der Umstand, dass es zahlreiche Kollegen gibt die zwischen 3 und 15km entfernt im Ort der Behörde eingesetzt werden können.

  • Das ist ja bereits aus der "Knebelerklärung" zu entnehmen, die die theoretische Möglichkeit eines Einsatzes im gesamten Bezirk ermöglichen kann.

    Was heißt hier „Knebelerklärung“? Es gibt doch wegen Landesbeamter so oder so keine Garantie auf einen gewünschten Einsatzort. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 TEVO NRW wird Trennungsentschädigung bei Abordnung aus dienstlichen Gründen gewährt. Nach § 6 Abs. 1 S. 1, 2 TEVO NRW werden bei täglicher Rückkehr zum Wohnort Fahrtkosten unter Anrechnung der Fahrstrecke zur bisherigen Dienststelle gezahlt. Damit könntest Du Dich befassen, um zumindest die finanziellen Auswirkungen abzufangen, soweit noch nicht geschehen. Siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…070713095935961

    Besonders interessant ist im Übrigen der Umstand, dass es zahlreiche Kollegen gibt die zwischen 3 und 15km entfernt im Ort der Behörde eingesetzt werden können.

    Sollte Deiner Meinung nach jemand abgeordnet/versetzt werden, damit Du einen wohnortnahen Einsatz bekommst?

  • Normalerweise geschieht so eine Abordnung nicht von heute auf morgen. Darauf muss man sich in Flächenstaaten einstellen - ganz besonders als Single. Aber man kann sich auch erkundigen, ob der Umzug an den neuen Standort (teilweise) finanziell unterstützt wird. Mein Schwager wurde von Plön nach Pinneberg versetzt. (Ehefrau + 2 schulpflichtige Kinder). Da kam der große Wagen mit Männern, die die Wohnung eingepackt und am Zielort jedes Glas wieder in den Schrank gestellt haben, in dem es vorher war. Alles auf Kosten des Arbeitgebers. Es war allerdings nicht unmittelbar nach der Ausbildung.


  • Der Dienstherr, besser gesagt der Sachbearbeiter, bedient sich sicherlich einer sehr dehnbaren und flexiblen Auslegung einer Zumutbarkeit. Das ist ja bereits aus der "Knebelerklärung" zu entnehmen, die die theoretische Möglichkeit eines Einsatzes im gesamten Bezirk ermöglichen kann. Mit anderen Worten, aus jeder Entfernung lässt sich notfalls und im Bedarf eine Zumutbarkeit auslegen.

    Besonders interessant ist im Übrigen der Umstand, dass es zahlreiche Kollegen gibt die zwischen 3 und 15km entfernt im Ort der Behörde eingesetzt werden können.

    "Knebelerklärung"? Echt jetzt? :confused:
    Als Landesbeamter kann man jederzeit unter bestimmten Bedingungen an jeden x-belieben Ort im Land versetzt/abgeordnet werden.
    Und wenn du ein Problem mit dieser "Knebelerklärung" hast, wieso hast du sie dann unterschrieben?

    Eine Freundin, die mit mir Prüfung gemacht hat, ist auch Amtsanwältin geworden. Wurde von Heidelberg nach Freiburg abgeordnet, trotz Mann, Kind und neu gebautem Haus.
    Sie beschwert sich nicht, da sie das Risiko schon vor der Amtsanwaltslaufbahn kannte. Auch weiß man aus Erfahrung, dass fast alle Amtsanwälte nicht an ihrem bisherigen Dienstort eingesetzt werden können. Ist zumindest in unserem Bundesland so und das schon seit Jahrzehnten.

    Leg Widerspruch gegen die Abordnung ein und warte ab, was passiert.
    Vielleicht kannst du ja auch auf die Amtsanwaltslaufbahn verzichten und weiter als Rechtspfleger arbeiten, wenn diese Abordnung so unzumutbar für dich ist ;)

  • ... Das ist ja bereits aus der "Knebelerklärung" zu entnehmen, die die theoretische Möglichkeit eines Einsatzes im gesamten Bezirk ermöglichen kann. ...



    Ich nehme an, dass Du mit dem Begriff "Knebelerklärung" bewusst provozieren willst, warum auch nicht, befeuert die Diskussion ein wenig :D

    Ich lasse mich darauf mal ein und frage zurück:

    a) Hast Du, trotz Deiner bereits vorher erfolgten juristischen Ausbildung zum Rechtspfleger, den Inhalt der "Knebelerklärung" nicht verstanden. (Oder hast Du nur gehofft, dass Du davon kommst, ohne dass sie bei Dir Anwendung findet?)
    b) Hat Dich irgendjemand gezwungen (vis absoluta oder vis compulsiva), den Antrag auf Fortbildung zum Amtsanwalt zu stellen? (Oder hast Du Dich freiwillig dafür entschieden?)

    Wenn Du eine oder gar beide der beiden Hauptfragen (und nicht die Klammerfragen) mit "ja" beantworten kannst, dann hast Du mein volles Verständnis für die nun über Dich hereingebrochene Unbill in Form der Abordnung. Falls Du beide Fragen mit "nein" beantworten musst, dann könnte es sich um die absehbaren Folgen einer bewusst getroffenen Entscheidung eines voll verantwortlich handelnden Erwachsenen handeln, der für eine Karrieremöglichkeit bestimmte Nachteile sehenden Auges in Kauf genommen hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    (früher mal 1:20 Wegezeit einfacher Weg, jetzt, nach Beförderung, nur noch 0:48, kann das Problem der niedrigeren Lebensqualität also durchaus nachvollziehen)

  • BREamter

    Die Trennungsentschädigung entschädigt nicht einmal die reinen Spritkosten, da die Obergrenze des Anspruchs schnell erreicht ist. Von der Zeit ganz zu schweigen.

    Nein, selbstverständlich nicht. Eine fairere Verteilung wäre jedoch ein Anfang...


    @Mr.T

    Der voll berufstätige Partner wird sich bedanken :eek:


    @Asuka

    Weswegen hast du denn wohl diese Erklärung unterschrieben?

    Wieso hast du so ein Problem damit die eigene berufliche bzw. private Situation zu verbessern? Auch als Landesbeamter muss niemand Entscheidungen kommentarlos akzeptieren, obgleich das Risiko von Anfang an bekannt ist. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    AndreasH

    Eine Frage sollte zwar nicht mit einer Gegenfrage beantwortet werden, aber dennoch frage ich zurück: Wer hat denn nicht darauf gehofft, dass der Kelch an einem vorbei geht? :)

    Im Übrigen siehe oben und danke für die letzte Bemerkung in Klammern ;)


    Letztlich soll die Diskussion sich nicht noch weiter von der Kernfrage distanzieren, daher bedanke ich mich ganz herzlich für die zahlreichen positiven und kritischen Meinungen :daumenrau

  • ...
    @Mr.T
    Der voll berufstätige Partner wird sich bedanken :eek:
    ...:daumenrau


    Plön-Hamburg ist doch noch etwas ungünstiger als Pinneberg-Hamburg. Das Problem waren eher die schulpflichtigen Kinder. Neue Schule, neue Freunde usw.

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