Je nachdem wann man den Amtsanwalt gemacht hat, hat man den "Luxus" auch noch nicht und darf die Kosten ebenfalls mit seiner alten Besoldung stemmen.
Auch wenn man die höhere Besoldung erst später bekommt, ändert dies nichts daran, dass die Fahrzeit zumutbar ist.
Blackbolt hat die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wenn er diesen aber nur auf die Fahrtzeit stützt, dann wird er damit keinen Erfolg haben, auch wenn das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Bisher habe ich es noch nie gehört (weder bei Beamten, noch in der freien Wirtschaft), dass 1,5 Stunden einfache Fahrt unzumutbar wären.
Bei uns ist sogar ein Umzug (mit oder ohne Familie) in den meisten Fällen zumutbar.
Da muss man schon gewichtige Dinge anführen, wie z.B. Kind behindert und Versorgung ausschließlich an bisherigem Wohnort möglich etc.
Bevor eine Abordnung erfolgt, wird durch den Dienstherren ja bereits geprüft, ob die Abordnung zumutbar ist.