Zwangssicherungshypothek, Zinsen aus verschiedenen Titeln

  • Beantragt ist die Eintragung von drei Zwangssicherungshypotheken aus zwei verschiedenen Titeln auf drei Grundstücken. Jeder Zwangssicherungshypothek ist ordnungsgemäß ein Grundstück und ein Titel zugeordnet worden.

    Lediglich bei einer Zuordnung ist zusätzlich die Eintragung von Zinsen aus dem zweiten Titel beantragt. D.h. die Zinsen sollen "isoliert" eingetragen werden, haben also mit der eingetragenen Forderung "nichts" zu tun. Die eingetragene Forderung befindet sich in einer vorgehenden Eintragung und lastet auf einem anderen Grundstück.

    Geht das?

  • Wenn der Titel die Zinsen nicht in kapitalisierter Form ausweist, können sie auch nur als Nebenforderung eingetragen werden. Dann aber auch nur bei jeder Teilforderung (s. Stöber im Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 867 RN 15). Würden bei einer Teilforderung zusätzlich noch die Zinsen aus einer anderen Teilforderung eingetragen, für die in einem anderen GB die Zwangssicherungshypothek eingetragen ist, würde das GB unrichtig, wenn die auf dem anderen GB eingetragene Teilforderung nicht mehr besteht. Ansonsten kann für nur als Nebenforderung verlangte Zinsen eine Zwangssicherungshypothek nicht eingetragen werden (Zöller/Stöber, 866 RN 5 mwN).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Gilt das auch, wenn laufenden Zinsen nicht anfallen?


    Hauptforderung laut Titel 40000 Euro nebst Zinsen 5 Prozentpunkte über Basiszins ab dem 15.1.2022 bis 6.8.2022.

    Gläubiger will wegen Gesamtforderung von 40921,07 Euro Zwangshypotheken. Das sind Hauptforderung 40000 Euro und ausgerechnete Zinsen 921,07 Euro. Keine laufenden Zinsen.


    Verteilt werden soll sie auf 11 Wohnungserbbaurechte.

    In 10 Grundbüchern soll eine Hypothek in Höhe von 3720,09 € und bei einem in Höhe von 3720,17 € eingetragen werden.

    So geht es nicht, das weiß ich, weil die Zinsen nur als Nebenforderung in das Grundbuch dürfen.


    Es wurde die Frage gestellt, ob eine Ergänzung reicht, dass es sich bei den 10 Hypotheken nur um die Hauptforderung handelt und bei der einen um 2799.10 Euro Hauptforderung und 921,07 Euro Zinsen. Fand ich merkwürdig.

    Bei der letzten Hypothek wäre aber ja sowieso ein Zins im Centbereich enthalten, der nicht auf diese Teilhauptforderung entfällt. Was macht man mit dem?

    Ich hätte gesagt für jede Teilhauptforderungen Zinsen einzeln ausrechnen.

    Erforderliche Zustimmung des Eigentümers zur Belastung liegt in der beantragten Höhe vor.
    Eine neue Zustimmung des Grundstückseigentümers wegen der Belastung der Wohnungserbbaurechte wäre ja wohl nicht notwendig, wenn nachträglich die Zusammensetzung der Forderungen klargestellt wird und die Gesamtbelastung gleich bleibt.

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