Beantragt ist die Eintragung von drei Zwangssicherungshypotheken aus zwei verschiedenen Titeln auf drei Grundstücken. Jeder Zwangssicherungshypothek ist ordnungsgemäß ein Grundstück und ein Titel zugeordnet worden.
Lediglich bei einer Zuordnung ist zusätzlich die Eintragung von Zinsen aus dem zweiten Titel beantragt. D.h. die Zinsen sollen "isoliert" eingetragen werden, haben also mit der eingetragenen Forderung "nichts" zu tun. Die eingetragene Forderung befindet sich in einer vorgehenden Eintragung und lastet auf einem anderen Grundstück.
Geht das?