Aktenordnung und PKH

  • Moin aus dem Norden,

    nach einem Ortswechsel ist mir die Aktenführung bzgl des PKH-Heftes äußerst negativ aufgefallen. Das PKH-Heft existiert hier eigentlich nur zum Schein, mitunter befinden sich nicht mal die Beschlüsse über die PKH-Bewilligung im Heft. Vergütungsfestsetzungsanträge im Rahmen der PKH werden ebenso wie die Prüfung des Übergangs in die Akte hinein geschludert und man sucht sich einen Wolf, wenn man die Akte bearbeiten möchte.
    Die Serviceeinheiten halten an ihrer bisherigen Handhabung fest. In der Aktenordnung finde ich jedoch nichts über die Prozesskostenhilfe.
    Mag mir jemand auf die Sprünge helfen oder weiß, wie ich besser argumentieren kann?

    Dank im Voraus !

  • Die Angabe des Bundeslands wäre mal wieder hilfreich!!!!

    Da gibt es ganz klare und konkrete Vorgaben. Frage doch mal bei deinem OLG oder bei dir im Hause den Kollegen, der die Geschäftsstellenprüfung für Zivil- oder Familiensachen durchführt. Da ist das mit zu prüfen, so dass der auch weiß, wo das zu finden ist. In Hessen gibt es für die Prüfungen sehr umfangreiche Anweisungen mit Benennungen von Erlassen etc.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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