Hallo,
ist der Nachlasspfleger befugt, das Erlöschen eines e.K. anzumelden?
Ich finde nichts dazu.
Danke und LG
Nachlasspfleger Anmeldebefugnis
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Nach meinem Dafürhalten ist er befugt, das zu machen, da er als gerichtlich bestellter gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben handeln darf/muss.
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Ob der Nachlasspfleger handeln kann, hängt davon ab, wer anmelden muss.
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...der Nachlasspfleger ist für den verstorbenen Inhaber der Einzelfirma bestellt. Erben logischerweise unbekannt.
Sorry für die Ungenauigkeit
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