Eigentumswohnung als Vermögenswert berücksichtigen ?

  • Hallo !

    Habe eine kurze Frage an euch :

    In dem Vermögensverzeichnis des Betreuten wurde eine Eigentumswohnung angegeben, die von seinem Vater bewohnt wird.

    Ist die Wohnung zum Vermögen des Betreuten hinzuzurechnen, oder bleibt sie unberücksichtigt ?

    Ich würde sie als Vermögenswert berücksichtigen.

    Vielen Dank.

  • Was sagt denn Dein Gesetzestext zu Nr. 11100 GNotKG im Detail?
    (Finde den Hinweis).
    Und für welche Aufgabenkreise ist die Betreuung überhaupt angeordnet?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Es wurde eine vorläufige Betreuung im Wege der einstweiligen Anordnung für alle Angelegenheiten angeordnet.

    Bin der Meinung, dass der Vater des Betreuten nicht unter die in § 19 SGB aufgeführten Personen fällt.

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