Hallo !
Habe eine kurze Frage an euch :
In dem Vermögensverzeichnis des Betreuten wurde eine Eigentumswohnung angegeben, die von seinem Vater bewohnt wird.
Ist die Wohnung zum Vermögen des Betreuten hinzuzurechnen, oder bleibt sie unberücksichtigt ?
Ich würde sie als Vermögenswert berücksichtigen.
Vielen Dank.