Hallo liebe Forenmitglieder,
besteht ihr bei einem Auszahlungsantrag oder eine Freigabeerklärung über einen Rechtsanwalt eigentlich auf die Vollmacht im Original? Meist bekomme ich sie nachträglich gefaxt und wenn ich nicht an den Rechtsanwalt selbst sondern an die Partei auszahle, reicht mir das auch aus.
Jetzt soll ich aber einen sehr hohen Betrag an die Mandantin auszahlen und bin besonders "umsichtig". Die Vollmacht des freigebenden Rechtsanwalts liegt mir in Kopie vor. Die Vollmacht des Rechtsanwalts an dessen Mandantin gezahlt werden soll, liegt mir noch gar nicht vor.
Liebe Grüße und bereit vielen Dank!