Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen.
Zum Sachverhalt: Ich bin Nachlassgericht und habe eine Nachlasspflegschaft. Der Erblasser hat viel Vermögen und ein minderjähriges Kind hinterlassen. Das Kind ist ca. 10 Jahre alt und deutscher Staatsbürger. Das Kind lebt in Thailand bei der Witwe des Erblassers. Die Witwe ist nicht die Mutter und hat auch nicht die elterliche Sorge. Diese stand allein dem Verstorbenen zu. Die Mutter des Kindes ist unbekannten Aufenthalt in irgendwo in Indonesien.
Vor längerer Zeit hat der Nachlasspfleger eine Vormundschaft angeregt, u.a. weil für das minderjährige Kind niemand die Erbschaft annehmen/ausschlagen konnte.
Nach langem hin und her hat das zuständige Familiengericht dann das Jugendamt zum Vormund bestellt.
Daraufhin hat sich der zuständige Sachbearbeiter vom Jugendamt bei mir als Nachlassgericht gemeldet und gebeten die Nachlasspflegschaft aufzuheben.
Ich habe den Nachlasspfleger dazu angehört.
Er hat mir dann mitgeteilt, dass das Jugendamt Beschwerde gegen die Anordnung der Vormundschaft eingelegt hat (mit der Begründung, dass niemand Kapazitäten hat, sich um ein Kind in Thailand zu kümmern.)
Daraufhin habe ich das Jugendamt mit der Aussage konfrontiert.
Jetzt kam ein neues Schreiben, es stimme, dass sie Beschwerde eingelegt hätten, dass es aber für die Nachlasspflegschaft nicht von Bedeutung wäre, da (Zitat)
"die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung auf die Aufgaben eines Vormund haben. Der Anordnungsbeschluss ist zwar nicht rechtskräftig aber rechtswirksam. Sollte die Beschwerde Erfolg haben,wird ein anderer Vormund sich darum kümmern."
Nun meine Frage: In Kommentaren finde ich nichts zur Wirkung der Beschwerde.
Wie muss ich mir das vorstellen? Wer sonst, wenn es keinen einzigen Verwandten mehr gibt, soll denn die Vormundschaft übernehmen?
Kann die Vormundschaft "ganz" aufgehoben werden? zB auch will ein dt. Jugenamt international gar nicht zuständig ist für ein Kind im Ausland?
Und wäre dann - die jetzt getätigte Annahme der Erbschaft - trotzdem wirksam?
Mein Problem ist auch folgendes: Wenn ich nun die Nachlasspflegschaft aufhebe, der Nachlasspfleger das Vermögen an den Vormund beim Jugendamt übergibt und dann wird über die Beschwerde positiv entschieden. Wer kümmert sich dann um das Vermögen?
Über jede Idee bin ich sehr dankbar...