Ablaufkriterien - Prüfungen

  • Hallo,

    nach meiner Vorstellungsrunde, habe ich direkt eine Frage. Wie man z.B. auf https://www.fhsv.sachsen.de/studium/rechts…/studienablauf/ lesen kann, sind einzelne Blöcke nacheinander aufgebaut, mit nachfolgen Prüfungen.

    Beziehen sich diese Prüfungen immer auf die davor gelegenen Lehrveranstaltungen, also kann man Schrittweise auf etwas aufbauen oder muss ich alles an Informationen einsaugen was es nur gibt?

    Gerade wenn man eine Weile aus der Schule raus ist, verlernt man ganz schnell das Lernen. Ich glaube das muss ich mir wieder aneignen, obwohl ich doch ein flinkes Kerlchen bin ;)

    Mit freundlichen Grüßen

  • Inhaltlich sind die Prüfungen in den Blöcken schon auf die vorgelagerten Lehrveranstaltungen bezogen. Wenn du also noch keine Lehrveranstaltung zum Insolvenzrecht hattest, wird das auch kein Prüfungsfach sein.

    Es kann und wird vorkommen, dass Rechtsgebiete mal miteinander in den Prüfungen verknüpft werden, aber der Schwerpunkt liegt immer in einem bestimmten. Das war dann auch Teil der vorhergehenden Lehrveranstaltungen.

  • wird aber oft kombiniert

    also zum Beispiel
    ein Grundbuchfall mit Nachlassbezug
    ein Handelsregisterfall mit Familienbezug etc.

    kommt schon öfter vor so etwas, aber grundlegend betrifft es schon das jeweilige Fach/Themengebiet

  • Das Lernen muss man wirklich erstmal wieder lernen. Ich hatte zwischen Abi und Studienbeginn "nur" fünf Monate frei. Aber allein die haben gereicht um den Kopf so zu entspannen, dass die ersten Wochen des Studiums echt hart waren. Aber man gewöhnt sich auch wieder ans Lernen:strecker

  • Während des ersten Jahres werden - in Sachsen - nach dem jeweiligen Themenbereich die entsprechenden Klausuren geschrieben (immer so 2 hintereinander, danach folgt der nächste Themenkomplex), am Ende des Jahres folgt dann der Klausurenblock (mit 7 Klausuren über alle im ersten Jahr durchgenommenen Themen). Große "Verknüpfungen" würde ich im ersten Jahr - zumindest in den Theorieklausuren - noch nicht erwarten. Das kann in den Praxisklausuren schon anders aussehen.

    Das zweite Jahr wird dann insoweit etwas "anstrengender", weil die ersten Klausuren erst im August geschrieben werden, zu Themen, die man bereits im April/Mai durchgenommen hatte. Sprich, man hat einen seeeehhhr langen Zeitraum ohne Prüfungsdruck und kann das schöne Wetter genießen :cool:. Für mich war das die schönste Zeit, weil es wie Urlaub war - bis um 1 in der Schule, Mittagsruhe und den Rest des Tages gemütlich entspannen :D Natürlich war der Druck dann, wenn man 2 Wochen vor der Prüfung mal in den Hefter geguckt hat, recht hoch. Aber das meiste lernt man - meiner Ansicht nach - ohnehin in den Vorlesungen durch konzentriertes Zuhören und nerviges nachfragen...

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!