Guten Morgen Zusammen,
ich habe beim MB-Antrag den Vor- und Nachnamen vertauscht. Der Titel lautet also statt auf "Heinz Schuster" auf "Schuster Heinz". Mir ist es gar nicht aufgefallen, sondern dem Rechtspfleger, der den Pfüb erlassen (w)sollte.
Ich habe den Titel ans Mahngericht zur Berichtigung geschickt. Da ja offensichtlich ist, dass die Namen lediglich vertauscht wurden, verstehe ich nicht, weshalb der Schuldner gehört werden muss
Kann mir jemand weiterhelfen?