Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in meinen Fall führt eine Privatperson als Kläger den Verwaltungsrechtsstreit und möchte zur weiteren Vorbereitung die von der Gegenseite vorgelegten Verwaltungsakten kopiert haben bzw. einsehen. Dafür beantragt er PKH. Ist das überhaupt möglich? Fallen die Kopiekosten noch unter die Gerichtskosten § 122 Abs. 1 a ZPO oder wäre eine Reise zur Einsicht wirklich eine notwendige Reise? Ich habe leider nichts gefunden und würde mich über einen Gedankenanstoß sehr freuen.