Beschwerde gg. Beschluss?

  • Hallo,

    wir haben einen PKH-Bewilligungsbeschluss unter Ratenzahlung von 39,00 € erhalten. Die Frist zur Beschwerde läuft am 08.06.2016 aus.

    Zwischenzeitlich hat die Mdtin die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2016 erhalten. Die Einkommensverhältnisse werden sich also absehbar verschlechtern.

    Kann ich gegen den PKH-Beschluss unter Vorlage der Kündigung Beschwerde einlegen oder soll ich ihn wirksam werden lassen und dann aber eine Neuberechnung aufgrund der geänderten Vermögensverhältnisse verlangen?

    Danke vorab.

    Liane

  • Es geht beides - wobei die Verschlechterung der Verhältnisse erst zum 01.07.16 eintritt, was die Begründetheit der Beschwerde zumindest fraglich erscheinen lässt.

    Damit die Ratenzahlungen nicht zum 1.7. angefordert werden, wäre ggf. die Beschwerde sinnvoller.
    Was sagt denn dein Chef? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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