Ausschluss des Stimmrechts

  • Ein mir vorliegender Verein hat eine Satzungsneufassung beschlossen. Unter anderem wurde dem Zweck die Förderung und Durchführung des Behindertensports hinzugefügt. Weiter heißt es in der Satzung: "Die behinderten Mitglieder sind Mitglieder der Behindertenabteilung des Vereins....Behinderte Mitglieder haben kein Recht zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen."

    Ich habe in der Kommentierung schon gefunden, dass man Mitglieder nicht von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung ausschließen kann.

    Weiter ist damit ja auch ein Stimmrechtsausschluss gewollt. Laut Kommentierung müssen nicht alle Mitglieder ein Stimmrecht haben. Trotzdem frage ich mich, ob das so zulässig ist.

    Wie seht ihr das?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist ein Grundrecht und darf den Mitgliedern nicht verwehrt werden. Der Entzug des Stimmrechts ist hingegen zulässig. Vgl. Sauter, Schweyer, Waldner; Der eingetragene Verein.
    In deinem Fall dürfen die Behinderten an der Versammlung teilnehmen, sind aber vom Stimmrecht ausgeschlossen. Ich würde eine entsprechende Änderung der Satzung verlangen.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Man kann Mitgliedergruppen das Stimmrecht entziehen, dann sind sie aber keine Vollmitglieder und dürfen auch nicht allen besonderen Belastungen unterliegen, die eine Vollmitgliedschaft mit sich bringt, z.B. den verlängerten Kündigungsfristen. Sonst stimmt die Balance zwischen Rechten und Pflichten nicht. Haben wir in der Kammer erst vor kurzem durchexerziert.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich habe das auch schon in der Art gesehen, dass Nicht-Vollmitglieder einen moderateren Beitrag zahlen.
    Wegen der Teilnahme an der MV wie die Vorbeiträge. :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!