Ein mir vorliegender Verein hat eine Satzungsneufassung beschlossen. Unter anderem wurde dem Zweck die Förderung und Durchführung des Behindertensports hinzugefügt. Weiter heißt es in der Satzung: "Die behinderten Mitglieder sind Mitglieder der Behindertenabteilung des Vereins....Behinderte Mitglieder haben kein Recht zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen."
Ich habe in der Kommentierung schon gefunden, dass man Mitglieder nicht von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung ausschließen kann.
Weiter ist damit ja auch ein Stimmrechtsausschluss gewollt. Laut Kommentierung müssen nicht alle Mitglieder ein Stimmrecht haben. Trotzdem frage ich mich, ob das so zulässig ist.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten.