Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB bei Grundstücksübetragungsvertrag

  • In einem notariellen "Grundstücksübertragungsvertrag" überträgt die Eigentümerin an ihren Freund ein Grundstück und lässt dieses an ihn auf.

    Als Gegenleistung hat der Freund 300.000,00 EUR an die Eigentümerin zu zahlen. Außerdem wird für Sie die Eintragung eines Wohnungsrechts bewilligt und beantragt.

    Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 500.000,00 EUR.

    Ist ein Negativattest nach § 24 BauGB erforderlich?

  • Ich würde die Vorlagepflicht bejahen, da kein Ausschluss nach § 26 BauGB ersichtlich und das Vorkaufsrecht auch bei "kaufähnlichen Vertragsverhältnissen" ausgelöst wird. In deinem Fall würde ich vermutlich sogar von einem Teilkaufvertrag ausgehen, dass die Vorlage eines Negativattestes notwendig macht.
    Maßgeblich ist dafür vor allem die materielle Rechtslage und nicht wie die Parteien das Rechtsgeschäft im Einzelfall benennen. (z.B. OVG Saarland v. 3.6.2009 – 2 B 254/09)

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