Hallo zusammen,
bin bei der Erstellung des Beteiligtenverzeichnisses (sprich nach Erhalt des Gutachtens und vor Wertanhörung) zu dem Ergebnis gekommen, dass in Abteilung II ein Bergschadenverzicht eingetragen ist, dessen Berechtigte (nach vielen RNF eine AG) nach Auflösung und Abwicklung im HR gelöscht wurde.
Was mache ich jetzt?
Habe woanders schon gelesen, dass manche dafür einen Zustellungsvertreter bestellen. Hierfür sehe ich jedoch die Voraussetzungen nicht gegeben, weil ja nicht die Anschrift, sondern der Berechtigte an sich unbekannt ist.
Nächster Gedanke war Nachtragsliquidator. Allerdings mit Kosten und viel bürokratischem Aufwand verbunden.
Jetzt meinte ein Kollege, dass das Recht gegenstandslos sei, weil ein Bergschadenverzicht (der Eigentümer muss etwas dulden; verzichtet auf Schadensersatz) für den Berechtigten kein Vermögensgegenstand sei, für welchen eine Nachtragsliquidation erforderlich wäre. Wenn das Recht erlösche, sprich der Verzicht nicht mehr dinglich gesichert wäre, hätte der Eigentümer wieder einen Schadenersatzanspruch gegen den Berechtigten, sprich gegen eine AG, die es nicht mehr gibt.
Aber wenn das so wäre, müsste ich dann niemanden beteiligen?
Kann mir da irgendjemand weiterhelfen?
Danke und liebe Grüße