Bei einer OHG wurde die Auflösung angemeldet. Ich habe beanstandet, dass noch die allgemeine Vertretungsregelung der Liquidatoren anzumelden ist. Die Beanstandung wurde nicht erledigt, daher habe ich die Anmeldung zurückgewiesen. Das OLG hat mich nun aufgehoben und dabei auf einen Beschluss des BayObLG vom 07.03.2001, 3Z BR 68/01, verwiesen, NJW-RR 2001, 1482.
Ich habe noch nie eine Auflösung ohne Liquidatoren eingetragen, außer ich habe auch direkt gelöscht.
Hat jemand schon mal so eingetragen?
Danke für die Antworten.