Hallo,
ein Vereinsvorsitzender möchte den Pachtvertrag eines Vereinsmitgliedes kündigen. Das Mitglied ist aber nach unbekannt verzogen. Jetzt ist die Frage der Zustellung, müsste der Verein die Kündigung öffentlich zustellen? Und wenn ja, müsste ich das dann als Vereinsregistergericht tun?
Vielen Dank schon mal!!