Hallo zusammen,
meine Kollegin hat folgenden Fall:
Auf Grund eines privatschriftlichen Testaments soll der vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstrecker das Grundstück verkaufen. Die Erben hätten ein Vorkaufsrecht. ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist erteilt.
Da nicht sicher ist, ob der Käufer eine Finanzierungsgrundschuld benötigt, ist jetzt nicht klar, ob die Erben ins Grundbuch im Rahmen der Grundbuchberichtigung eingetragen werden müssen. Demnach stellt sich die Frage, ob ein Erbschein für die Erben erforderlich ist, wenn keine Finanzierungsgrundschuld notwendig ist.
§ 40 GBO schließt ja nur die Voreintragung aus, weil die "Zwischeneintragung der Erben" nur eine vorrübergehende Bedeutung hätte. Schließt aber nicht eindeutig den Nachwies der Erbenstellung aus.
Wäre ein Erbschein erforderlich?
Vielen Dank für die Hilfe