Person X hat sich mit gefälschtem, ausländischem Ausweis bei der Stadt Y angemeldet, anschließend mit dieser falschen Identität ein Gewerbe angemeldet und eine GmbH errichtet.
Er ist mit dieser falschen Identität als einziger GF und alleiniger Gesellschafter im Handelsregister registriert.
Die Polizei stellt bei Ermittlungen fest, dass Person X eine falsche Identität führt und dass es hier mit dieser eine GmbH führt. Sie teilt uns den Sachverhalt mit und regt Löschung der GmbH an.
Wie und wo soll ich hier ansetzen...evtl. § 395 FamFG?
Bislang existiert nur ein Ermittlungsverfahren.
Sollte ich X unter seinem vermeintlich richtigen Namen anhören oder zunächst das Strafverfahren abwarten?
Hat einer eine Idee?
Danke schon jetzt!