Hallo,
ein Mdt. legt uns einen Vollstreckungsbescheid vor. Danach soll er auf eine fällig gestelltes Darlehen 13.000,00 € zahlen. Wir würden den Titel gern im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage angreifen.
Hintergrund: Der Schuldner war spielsüchtig und hat sich von einer Nachbarin immer mal wieder Geld geliehen. Der Anwalt der Nachbarin fordert deshalb 13.000,00 €. Einen Nachweis über die Zahlungen, Quittungen oder ähnliches kann die Nachbarin nicht vorlegen. Der Schuldner hat keinen Widerspruch/Einspruch eingelegt. Er war zu diesem Zeitpunkt in einer psychisch schwierigen Lage und auch in therapeutischer Behandlung. Ihm fehlen teilweise Phasen seines Lebens. Er weiß auch nicht, ob er sich wirklich so viel Geld geborgt hat.
Der Anwalt hat im VB auch eine Gebühr 1,3 Nr. 2300 VV RVG (entsprechend mit ANrechnung) titulieren lassen, obwohl aus seinem Aufforderungsschreiben ersichtlich wird, dass er bereits einen Klageauftrag hatte.
Könnt ihr mir sagen, ob wir mit diesen Argumenten Aussicht auf Erfolg hätten?
Danke vorab.
Liane