Reisekosten PKH Anwalt als Insolvenzverwalter

  • Wie seht ihr das?

    Der Insolvenzverwalter für x klagt gegen eine Bank y.

    Dem Insolvenzverwalter für x wird PKH bewilligt und RA-Kanzlei a beigeordnet ohne Einschränkung.

    Die RA Kanzlei hat ihren Sitz nicht im Gerichtsbezirk. Nun möchte die beigeordnete Kanzlei ihre Reisekosten erstattet bekommen.

    Erstattung in voller Höhe oder nur Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk?

  • Also ich würd in voller Höhe erstatten; sonst hätte die Beiordnung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts erfolgen müssen.

  • Ich hab jetzt immer wieder das Problem, dass hiesige Anwälte zu den Bedingungen eines hiesigen Anwalts beigeordnet werden (=keine Reisekosten), bei auswärtigen fehlt der Zusatz. :(

  • Das kenne ich auch zur genüge, bin da aber inzwischen sehr emotionslos. Wenn die Beiordnung ohne Einschränkungen erfolgt ist, dann ist das halt so, muss sich eben der BezRev darum kümmern :teufel::D

  • § 121 III ZPO?

    (Wir wissen auch nichts über den Sitz des Inso-Verwalters im Verhältnis zum Prozessgericht, nebenbei erwähnt)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Es finde sich häufig keine Einschränkung nach § 121 Abs. 3 ZPO, weil nach wohl herrschender Meinung eine solche Einschränkung dann nicht aufzunehmen ist, wenn zugleich die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen. Nach Ansicht einiger OLG hat das bewilligende Gericht dies inzident zu prüfen. Daraus folgt dann, dass dann, wenn die Kosten des örtlichen Korrespondenzanwalts gleich oder sogar höher wären als die Reisekosten von Auswärts, die Einschränkung nach § 121 Abs. 3 ZPO nicht anzuordnen ist.

    Bei der Prüfung, ob ein Korrespondenzanwalt beizuordnen wäre, ist die Schwierigkeit der Sachlage zu berücksichtigen. Z.B. Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters gelten regelmäßig als so schwierig, dass ein solcher Korrespondenzanwalt beizuordnen wäre.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Bei der Prüfung, ob ein Korrespondenzanwalt beizuordnen wäre, ist die Schwierigkeit der Sachlage zu berücksichtigen. Z.B. Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters gelten regelmäßig als so schwierig, dass ein solcher Korrespondenzanwalt beizuordnen wäre.
    AndreasH


    Naja, im KFV nach § 104 ZPO bekommt der KV die RK jedenfalls nicht, da es laut herrschender Rechtsprechung einem InsoV aufgrund seiner juristischen Kenntnisse zuzumuten ist, einen RA am Sitz des PG zu beauftragen und schriftlich oder fernmündlich zu instruieren.

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