Wie seht ihr das?
Der Insolvenzverwalter für x klagt gegen eine Bank y.
Dem Insolvenzverwalter für x wird PKH bewilligt und RA-Kanzlei a beigeordnet ohne Einschränkung.
Die RA Kanzlei hat ihren Sitz nicht im Gerichtsbezirk. Nun möchte die beigeordnete Kanzlei ihre Reisekosten erstattet bekommen.
Erstattung in voller Höhe oder nur Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk?