Hallo Alle Zusammen,
folgender Fall:
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 12.11.2015 nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren ausgehoben.
Der Schuldner befindet sich nun im Restschuldbefreiungsverfahren.
Ich habe jetzt aber noch eine Forderung gegen den Schuldner.
Alle anderen Forderungen habe ich bereits angemeldet und wurden auch festgestellt.
Was mache ich jetzt mit dieser Forderung abwarten bis die Restschuldbefreiung erteilt wurde?
Ich danke euch schon mal für Eure Antworten!