Hallo,
unsere Schuldner verziehen ja leider gern und häufig. Jetzt habe ich eine Deliktforderung, zu der ich die Belehrung mangels Kenntnis der aktuellen Adresse nicht zustellen kann.
Kann ich die Belehrung auch im Internet veröffentlichen oder doch eher per öffentlicher Zustellung?
Viele Grüße!
Ruly